Beschlussvorlage - 2009/BV/0199
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Arbeiter Samariter Bund e. V. - "Offene Jugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft
für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene
Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.
2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der
Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Auf der Grundlage der
sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht
bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen
notwendig.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 13.464,29 Euro steht in Zusammenhang mit der Reduzierung der
Personalkostenförderung auf Grund der vorliegenden vertraglichen Unterlagen,
eines Personalwechsels sowie im Sachkostenbereich. Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
100.598,62 Euro |
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Eigenmittel |
6.623,36 Euro |
(6,58 % der Gesamtkosten) |
Drittmittel |
00,00 Euro |
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Zuschuss der HRO |
80.610,97 Euro |
(2 Feststellen, Honorare,
Miete, Betriebskosten, Sachkosten ) |
davon Personalkosten |
66.410,97 Euro |
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H/M/BK/SK |
14.200,00 Euro |
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Dr. Liane Melzer