Beschlussvorlage - 2009/BV/0196
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Fanprojekt Rostock /M-V - fair-play"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt
„Fanprojekt Rostock / M-V – fair-play“ gemäß den §§ 1, 11 und
13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot ist Bestandteil der
Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Das Konzept richtet sich aus an
den konkreten Erscheinungen gewaltbereiter und fremden-feindlicher Aktivitäten
der jugendlichen Zielgruppe in der Fanszene in der Hansestadt Rostock und
Umgebung. Es basiert auf den Standards für Fanprojekte des Nationalen Konzeptes
Sport und Sicherheit (NKSS).
Mit sozialpädagogischen
Arbeitsansätzen sollen präventiv wirksame Strukturen für eine aufsuchende und
niederschwellige Jugendarbeit sowie eine Anlaufstelle für die notwendige
kontinuierliche Arbeit mit den Problemlagen der jungen Menschen aufgebaut
werden.
Nach Beginn der Anlaufphase ab
01.11.2007, gefördert durch Bundes- und Landesmittel, ist die Bereitstellung
des kommunalen Anteils im Sinne der geforderten Drittelfinanzierung zwischen
Bund, Land und Kommune für die kontinuierliche Weiterführung des Projektes
notwendig.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung.