Beschlussvorlage - 2009/BV/0194
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Deutscher Kinderschutzbund e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Deutscher Kinderschutzbund Rostock e. V. für das
Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ gemäß den §§ 1
und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Für die allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie liegt die primäre Verantwortung in der Hand des
öffentlichen Trägers. Der Deutsche Kinderschutzbund Rostock e. V. ist
beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept
der Eltern- und Familienbildung“ im Nordosten der Hansestadt Rostock
umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu
unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Es
besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Förder-summe.