Beschlussvorlage - 2009/BV/0192
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
30.06.2009
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt
„Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein“ gemäß den §§ 1, 11
bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Auf der Grundlage des
Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock
sowie der angespannten Situation im Sozialraum ist es erforderlich, dieses
Projekt um eine 0,5 Feststelle ab Dezember 2009 zu erweitern.
Aus der Richtlinie für die
Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in
M-V, B 1.2., wird 1 Feststelle und aus
der Jugendsozialarbeit in M-V, C 2.2, werden 3 Feststellen bis zu max. 50 %
gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
324.218,00 Euro |
|
Eigenmittel |
23.359,00 Euro |
(7,20 % der Gesamtkosten) |
Drittmittel |
2.795,00 Euro |
|
Zuschuss der HRO |
298.064,00 Euro |
(5,0 Feststellen, davon 1
FS Schulsozialarbeit, ab Dezember 5,5 Feststellen) |
davon Personalkosten |
181.800,46 Euro |
|
H/M/BK/SK |
116.263,54 Euro |
|
Dr. Liane Melzer