Beschlussvorlage - 2009/BV/0184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Laut Förderbestimmungen sind durch öffentliche Kofinanzierer 20 % der Gesamtfördersumme für das Jahr 2009 zu finanzieren. Die Gesamtteilnehmerzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70 Teilnehmer. Der Fördervorschlag bezieht sich auf 10 Rostocker Teilnehmer.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

660.211,75 Euro

 

Eigenmittel

30.000,00 Euro

(4,54 % der Gesamtkosten)

Drittmittel

113.179,15 Euro

 

Zuschuss des Landes

498.169,40 Euro

 

Zuschuss der HRO

18.863,20 Euro

(Miete, Betriebskosten, Sachkosten)

davon Personalkosten

00,0 Euro

 

           H/M/BK/SK

18.863,20Euro

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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30.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen