Beschlussvorlage - 2009/BV/0184
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - "Hanse Produktionsschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt
„Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für
den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen
jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen
Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische
Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer
Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Laut Förderbestimmungen sind
durch öffentliche Kofinanzierer 20 % der Gesamtfördersumme für das Jahr 2009 zu
finanzieren. Die Gesamtteilnehmerzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70
Teilnehmer. Der Fördervorschlag bezieht sich auf 10 Rostocker Teilnehmer.
Es besteht Konsens mit dem Träger
über die vorgeschlagene Fördersumme.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
660.211,75 Euro |
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Eigenmittel |
30.000,00 Euro |
(4,54 % der Gesamtkosten) |
Drittmittel |
113.179,15 Euro |
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Zuschuss des Landes |
498.169,40 Euro |
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Zuschuss der HRO |
18.863,20 Euro |
(Miete, Betriebskosten,
Sachkosten) |
davon Personalkosten |
00,0 Euro |
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H/M/BK/SK |
18.863,20Euro |
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Dr. Liane Melzer