Stellungnahme - 2009/AM/0101-1 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

zu Frage 1:

Die Gebühr wird für die pflichtgemäße regelmäßige Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit durch die Behörde ebenso erhoben, wie für die erstmalige Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.

Intention der Verwaltungsgebührensatzung ist es, eingetretenen Verwaltungsaufwand zu refinanzieren. Es ist daher unerheblich, ob der Aufwand bei der Erst- oder Folgeprüfung entsteht.

Nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung ist eine Gebührenerhebung für die rückwirkende Prüfung des Zeitraums 2007-2009 geplant, das heißt, dass die KGV frühestens ab 2010 mit einem entsprechenden Gebührenbescheid rechnen müssen.

 

zu Frage 2:

Entsprechend der verbindlichen „Richtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit“ des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg Vorpommern vom 17. Dezember 2004 hat die anerkannte Kleingärtnerorganisation mindestens alle 3 Jahre der Anerkennungsbehörde auf Anforderung  zu berichten.

 

zu Frage 3:

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen zu prüfenden Verein hängt in erster Linie vom Prüfungsaufwand ab. Die Bearbeitung sollte in der Regel ab Eingang der „kompletten“ Unterlagen nicht länger als 4-6 Monate in Anspruch nehmen.

 

Oft müssen längere Aufklärungsgespräche und Rücksprachen (insbesondere zu Finanzberichten) mit den Vorständen geführt sowie fehlende Unterlagen oder Nachweise für Mängelbeseitigungen nachgefordert werden.

Zusätzliche Begehungen und Kontrollen vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde können die abschließende Bearbeitung zusätzlich hinauszögern.

 

Für den Prüfungszeitraum 2004-2006  kam es auf Grund der permanenten Nichtbesetzung einer der Sachbearbeiterstellen im Bereich Kleingartenwesen zu größeren zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der 2007 abgeforderten Unterlagen.

Ab 1.Mai wird sich die Personalsituation durch Aufstockung von Arbeitszeit leicht verbessern.

 

 

 

zu Frage 4:

Eine generelle Änderung des Verwaltungsablaufes ist nicht geplant.

Das speziell für unsere Gegebenheiten entwickelte Ablaufverfahren zur Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit orientiert sich an den Forderungen der unter Frage 2 erwähnten „Gemeinnützigkeitsrichtlinie“ und wurde durch den Kleingartenbeirat bestätigt. Es hat sich grundsätzlich bewährt.

 

An der Optimierung des Verfahrens wird ständig weitergearbeitet.

Bisher wurden alle 157 Kleingartenvereine zeitgleich aufgefordert ihre Unterlagen zur Prüfung bis zu einem festgesetzten Termin einzureichen. Zukünftig soll die Gemeinnützigkeitsprüfung gestaffelt über 3 Jahre und zeitlich angepasst an die jeweiligen Prüfzyklen der Finanzämter erfolgen.

Damit wird sich Frist zwischen Einreichung der Unterlagen und Ausgangsbescheid, bei gleichbleibender Prüfung, verkürzen.

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.05.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben