Stellungnahme - 2009/AM/0101-1 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Rainer Albrecht (Fraktion der SPD)
Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.04.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.05.2009
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Sachverhalt:
zu Frage 1:
Die Gebühr wird für die pflichtgemäße regelmäßige Prüfung
der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit durch die Behörde ebenso erhoben, wie
für die erstmalige Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
Intention der Verwaltungsgebührensatzung ist es,
eingetretenen Verwaltungsaufwand zu refinanzieren. Es ist daher unerheblich, ob
der Aufwand bei der Erst- oder Folgeprüfung entsteht.
Nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung ist eine
Gebührenerhebung für die rückwirkende Prüfung des Zeitraums 2007-2009 geplant,
das heißt, dass die KGV frühestens ab 2010 mit einem entsprechenden
Gebührenbescheid rechnen müssen.
zu Frage 2:
Entsprechend der verbindlichen
„Richtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen
Gemeinnützigkeit“ des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten
und Fischerei Mecklenburg Vorpommern vom 17. Dezember 2004 hat die anerkannte
Kleingärtnerorganisation mindestens alle 3 Jahre der Anerkennungsbehörde auf
Anforderung zu berichten.
zu Frage 3:
Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit für einen zu prüfenden Verein hängt in erster Linie vom
Prüfungsaufwand ab. Die Bearbeitung sollte in der Regel ab Eingang der
„kompletten“ Unterlagen nicht länger als 4-6 Monate in Anspruch
nehmen.
Oft müssen längere
Aufklärungsgespräche und Rücksprachen (insbesondere zu Finanzberichten) mit den
Vorständen geführt sowie fehlende Unterlagen oder Nachweise für
Mängelbeseitigungen nachgefordert werden.
Zusätzliche Begehungen und
Kontrollen vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde können
die abschließende Bearbeitung zusätzlich hinauszögern.
Für den Prüfungszeitraum 2004-2006 kam es auf Grund der permanenten Nichtbesetzung
einer der Sachbearbeiterstellen im Bereich Kleingartenwesen zu größeren
zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der 2007 abgeforderten Unterlagen.
Ab 1.Mai wird sich die Personalsituation durch Aufstockung
von Arbeitszeit leicht verbessern.
zu Frage 4:
Eine generelle Änderung des Verwaltungsablaufes ist nicht
geplant.
Das speziell für unsere Gegebenheiten entwickelte
Ablaufverfahren zur Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
orientiert sich an den Forderungen der unter Frage 2 erwähnten
„Gemeinnützigkeitsrichtlinie“ und wurde durch den Kleingartenbeirat
bestätigt. Es hat sich grundsätzlich bewährt.
An der Optimierung des Verfahrens wird ständig
weitergearbeitet.
Bisher wurden alle 157 Kleingartenvereine zeitgleich
aufgefordert ihre Unterlagen zur Prüfung bis zu einem festgesetzten Termin
einzureichen. Zukünftig soll die Gemeinnützigkeitsprüfung gestaffelt über 3
Jahre und zeitlich angepasst an die jeweiligen Prüfzyklen der Finanzämter
erfolgen.
Damit wird sich Frist zwischen Einreichung der Unterlagen
und Ausgangsbescheid, bei gleichbleibender Prüfung, verkürzen.
Holger Matthäus