Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Errichtung einer Blattprüfstandhalle und Herstellung von Lagerflächen – Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG“, Rostock, Große Rampe 3.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 Euro Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einver-

  nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

-          Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

- Die Fa. Nordex plant ihren zentralen Technologiestandort in der Hansestadt Rostock
  auszubauen. Damit trägt sie für wirtschaftliche Sicherheit und dauerhafte Arbeitsplätze am
  Wirtschaftsstandort Rostock bei. Um der derzeitigen schwierigen internationalen wirtschaft-
  lichen Lage begegnen zu können, sind kurzfristig Entwicklungsmaßnahmen am Standort
  Rostock erforderlich, die die Qualität und Entwicklung des derzeitigen Produktes sowie zu-
  künftiger Rotorblattgeneration absichern. Das Unternehmen stellt dafür kurzfristig ein gro-
  ßes Investitionsaufkommen bereit. Das Bauvorhaben verlangt eine schnelle Abwicklung
  und kurzfristige Fertigstellung.

 

 

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Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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05.05.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen