Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0139
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Errichtung einer Blattprüfstandhalle und Herstellung von Lagerflächen - Änderung einer Anlage nach § 16 BImSchG", Rostock, Große Rampe 3, Az. 00862-09
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.04.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.05.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 Euro Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das Einver-
nehmen der Gemeinde mit dem Bau- und Planungsausschuss.
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Bauplanungsrechtlich besteht
Genehmigungsfähigkeit
Begründung der Dringlichkeit:
- Die Fa. Nordex plant ihren zentralen Technologiestandort
in der Hansestadt Rostock
auszubauen. Damit trägt sie für
wirtschaftliche Sicherheit und dauerhafte Arbeitsplätze am
Wirtschaftsstandort Rostock bei. Um der
derzeitigen schwierigen internationalen wirtschaft-
lichen Lage begegnen zu können, sind
kurzfristig Entwicklungsmaßnahmen am Standort
Rostock erforderlich, die die Qualität
und Entwicklung des derzeitigen Produktes sowie zu-
künftiger Rotorblattgeneration
absichern. Das Unternehmen stellt dafür kurzfristig ein gro-
ßes Investitionsaufkommen bereit. Das
Bauvorhaben verlangt eine schnelle Abwicklung
und kurzfristige Fertigstellung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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