Informationsvorlage - 2009/IV/0135

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

 

0263/04-A, 0411/04-BV

 

Sachverhalt:

 

Die Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Rostock und der Hansestadt Rostock über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 13.10.2004 zu gleichen Bedingungen im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 3 für die Dauer von einem Jahr bis zum 31.12.2010 wird zur Kenntnis gegeben.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 entschieden, dass die nach § 44 b SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit verfassungswidrig sind. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2010, wurde die Norm jedoch für weiterhin anwendbar erklärt.

 

Die bestehende Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung des Hanse-Jobcenters ist befristet bis zum 31.12.2009.

 

Nachdem ein entsprechender Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende am 17.03.2009 abgelehnt wurde, ist nunmehr davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode keine Neuorganisa-tionen der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II mehr geben wird.

 

Für die Hansestadt Rostock bedeutet das, dass eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarung um ein Jahr zwingend erforderlich ist, um auch ab 01.01.2010 für die Leistungsberechtigten unserer Stadt die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu gewährleisten.

 

 

Seitens des Bundesministers für Arbeit und Soziales wurde im Einvernehmen mit dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Bereitschaft erklärt, alle bestehenden Vereinbarungen bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

Nach § 9 Abs. 6 der Vereinbarung stellt die Arbeitsagentur bis zum 31.12.2009 den Geschäftsführer. Danach wurde der Hansestadt Rostock das Recht eingeräumt, den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin zu benennen. Da es hier um die Verlängerung der Vereinbarung um nur ein Jahr geht und da es keinen Sinn macht, für ein Jahr einen neuen Geschäftsführer zu benennen, ist die Hansestadt Rostock damit einverstanden, dass sich die Periode des von der Arbeitsagentur gestellten Geschäftsführers bis zum 31.12.2010 verlängert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

für 1 Folgejahr (2010):

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.4050.6776

2.826.500,00 EUR

 

X

KFA an den Verwaltungs-kosten

UA 4050

3.822.700,00 EUR

 

 

Personal- und Sachkosten

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01.4050.1605

3.822.700,00 EUR

 

X

Erstattung der Personal- und Sachkosten durch den Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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20.05.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

10.06.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben