Informationsvorlage - 2009/IV/0135
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsverlängerung ARGE Hanse-Jobcenter Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.04.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Kenntnisnahme
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20.05.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.06.2009
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bereits gefasste Beschlüsse:
0263/04-A, 0411/04-BV
Sachverhalt:
Die Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Rostock und der Hansestadt Rostock über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 13.10.2004 zu gleichen Bedingungen im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 3 für die Dauer von einem Jahr bis zum 31.12.2010 wird zur Kenntnis gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007
entschieden, dass die nach § 44 b SGB II gegründeten Arbeitsgemeinschaften
(ARGEn) aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit verfassungswidrig
sind. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember
2010, wurde die Norm jedoch für weiterhin anwendbar erklärt.
Die bestehende Vereinbarung über die Gründung und
Ausgestaltung des Hanse-Jobcenters ist befristet bis zum 31.12.2009.
Nachdem ein entsprechender Vorschlag des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales zur Neuorganisation der Grundsicherung für
Arbeitssuchende am 17.03.2009 abgelehnt wurde, ist nunmehr davon auszugehen,
dass es in dieser Legislaturperiode keine Neuorganisa-tionen der
Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II mehr geben wird.
Für die Hansestadt Rostock bedeutet das, dass eine
Verlängerung der bestehenden Vereinbarung um ein Jahr zwingend erforderlich
ist, um auch ab 01.01.2010 für die Leistungsberechtigten unserer Stadt die
Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu gewährleisten.
Seitens des Bundesministers für Arbeit und Soziales wurde
im Einvernehmen mit dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Bereitschaft
erklärt, alle bestehenden Vereinbarungen bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
Nach § 9 Abs. 6 der Vereinbarung stellt die Arbeitsagentur bis zum 31.12.2009
den Geschäftsführer. Danach wurde der Hansestadt Rostock das Recht eingeräumt,
den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin zu benennen. Da es hier um die
Verlängerung der Vereinbarung um nur ein Jahr geht und da es keinen Sinn
macht, für ein Jahr einen neuen Geschäftsführer zu benennen, ist die Hansestadt
Rostock damit einverstanden, dass sich die Periode des von der Arbeitsagentur
gestellten Geschäftsführers bis zum 31.12.2010 verlängert.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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Einnahmen: |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
für 1 Folgejahr (2010):
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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01.4050.6776 |
2.826.500,00 EUR |
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X |
KFA an den Verwaltungs-kosten |
UA 4050 |
3.822.700,00 EUR |
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Personal- und Sachkosten |
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Einnahmen: |
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01.4050.1605 |
3.822.700,00 EUR |
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X |
Erstattung der Personal- und Sachkosten durch den Bund |
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Roland Methling