Stellungnahme - 2009/AM/0095-1 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Tiererkennung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.04.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschriften:
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bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Die elektronische Tiererkennung mittels Mikrochip
setzt sich immer mehr durch.
1. Sind in der Stadtverwaltung die technischen
Voraussetzungen vorhanden, um aufgegriffenen in Not geratene Tiere, die einen
Mikrochip tragen, schnell identifizieren zu können?
In der Stadtverwaltung sind mobile Chiplesegeräte
vorhanden, um den Chipcode bei entsprechend gekennzeichneten Tieren ermitteln
zu können. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden.
Zur Erfüllung der amtstierärztlichen Aufgaben stehen
dem Veterinäramt derzeit 2 mobile Chiperkennungsgeräte und dem
Brandschutzamt/Tierkontrollgruppe ein Chiplesegerät zur Verfügung. Diese werden
bei der Überprüfung der Identität bei der Durchführung von Wesenstesten bei
gefährlichen Hunden und im Rahmen der Grenzkontrolluntersuchungen durch das
Veterinäramt genutzt. Das Brandschutzamt nutzt das Chiplesegerät, um die
Identität (Code-Nummer) bei gefährlichen Hunden ermitteln zu können.
Grundsätzlich geht es hier um die Identitätsprüfung/-abgleich von Tieren anhand
vorgelegter Dokumente (Impfpass o.ä.).
Es gibt keine zentrale behördliche Registratur für
mit Transponder gekennzeichnete Heim- Hobbytiere, d.h., das System ist nicht
flächendeckend.
In Deutschland hat jeder Tierhalter eines mit
Transponder gekennzeichneten Tieres auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, bei
einer der beiden zentralen Stellen (Tasso e.V. oder ifta - internationale
zentrale Tierregistrierung), welche einen privaten bzw. Vereinscharakter
tragen, sich und sein Tier registrieren zu lassen, um im Bedarfsfall
(Diebstahl, Verlust, Verloren) über die erneute Registratur des Tieres bei
Fund, Abgabe o.ä. Informationen über den Verbleib zu erhalten.
Ohne Registratur keine Möglichkeit der Nachforschung.
Im Tierheim Rostock werden - im Rahmen der Erfüllung
von der Stadt übernommener Pflichtaufgaben - grundsätzlich alle Fundtiere
(Hund, Katze o.ä.) mit einem entsprechenden Chip-Lesegerät auf das
Vorhandensein von Transpondern untersucht, um entsprechende Nachfragen bei
„Tasso e.V. oder „ifta“ bezüglich der registrierten Besitzer
starten zu können (Online-Transponderabfragen)
Einen unmittelbaren Zugriff auf alle aktuell
registrierten Transponder aller Tiere des Tierheimes lässt das dortige PC-Sytem
jedoch offensichtlich nicht zu, so dass im Bedarfsfall alle Boxen mit den
Besitzern abgelaufen werden, um verlustig gegangene Tiere zu finden.
Im Rahmen des Eigentumsnachweises werden im Regelfall
dann auch die Angaben des Impfausweises (Transpondernummer) mit dem des Tieres
verglichen.
Auch ist es nicht möglich, direkt vor Ort, beim
Auffinden des Tieres durch die Tierkontrollgruppe, den Besitzer zu ermitteln,
da ein Auslesen der Transpondernummer nur selten möglich ist (Tier aggressiv,
Chip wird nicht gefunden, Nachtstunden, keine mobile Onlineanbindung etc.).
Hauptaufgabe der Tierkontrollgruppe diesbezüglich ist es, dass Fundtiere
behördlich sichergestellt und unverzüglich sicher dem Tierheim zur Einleitung
weiterer Maßnahmen übergeben werden. Der Schutz des Eigentums des Tierhalters
steht im Vordergrund.
2. Wenn nein, welche Voraussetzungen fehlen?
Entfällt
Georg Scholze