Stellungnahme - 2009/AM/0095-1 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

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bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

Die elektronische Tiererkennung mittels Mikrochip setzt sich immer mehr durch.

 

 

1. Sind in der Stadtverwaltung die technischen Voraussetzungen vorhanden, um aufgegriffenen in Not geratene Tiere, die einen Mikrochip tragen, schnell identifizieren zu können?

 

In der Stadtverwaltung sind mobile Chiplesegeräte vorhanden, um den Chipcode bei entsprechend gekennzeichneten Tieren ermitteln zu können. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden.

 

Zur Erfüllung der amtstierärztlichen Aufgaben stehen dem Veterinäramt derzeit 2 mobile Chiperkennungsgeräte und dem Brandschutzamt/Tierkontrollgruppe ein Chiplesegerät zur Verfügung. Diese werden bei der Überprüfung der Identität bei der Durchführung von Wesenstesten bei gefährlichen Hunden und im Rahmen der Grenzkontrolluntersuchungen durch das Veterinäramt genutzt. Das Brandschutzamt nutzt das Chiplesegerät, um die Identität (Code-Nummer) bei gefährlichen Hunden ermitteln zu können. Grundsätzlich geht es hier um die Identitätsprüfung/-abgleich von Tieren anhand vorgelegter Dokumente (Impfpass o.ä.).

 

Es gibt keine zentrale behördliche Registratur für mit Transponder gekennzeichnete Heim- Hobbytiere, d.h., das System ist nicht flächendeckend.

 

In Deutschland hat jeder Tierhalter eines mit Transponder gekennzeichneten Tieres auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, bei einer der beiden zentralen Stellen (Tasso e.V. oder ifta - internationale zentrale Tierregistrierung), welche einen privaten bzw. Vereinscharakter tragen, sich und sein Tier registrieren zu lassen, um im Bedarfsfall (Diebstahl, Verlust, Verloren) über die erneute Registratur des Tieres bei Fund, Abgabe o.ä. Informationen über den Verbleib zu erhalten.

Ohne Registratur keine Möglichkeit der Nachforschung.

 

Im Tierheim Rostock werden - im Rahmen der Erfüllung von der Stadt übernommener Pflichtaufgaben - grundsätzlich alle Fundtiere (Hund, Katze o.ä.) mit einem entsprechenden Chip-Lesegerät auf das Vorhandensein von Transpondern untersucht, um entsprechende Nachfragen bei „Tasso e.V. oder „ifta“ bezüglich der registrierten Besitzer starten zu können (Online-Transponderabfragen)

 

Einen unmittelbaren Zugriff auf alle aktuell registrierten Transponder aller Tiere des Tierheimes lässt das dortige PC-Sytem jedoch offensichtlich nicht zu, so dass im Bedarfsfall alle Boxen mit den Besitzern abgelaufen werden, um verlustig gegangene Tiere zu finden.

Im Rahmen des Eigentumsnachweises werden im Regelfall dann auch die Angaben des Impfausweises (Transpondernummer) mit dem des Tieres verglichen.

Auch ist es nicht möglich, direkt vor Ort, beim Auffinden des Tieres durch die Tierkontrollgruppe, den Besitzer zu ermitteln, da ein Auslesen der Transpondernummer nur selten möglich ist (Tier aggressiv, Chip wird nicht gefunden, Nachtstunden, keine mobile Onlineanbindung etc.). Hauptaufgabe der Tierkontrollgruppe diesbezüglich ist es, dass Fundtiere behördlich sichergestellt und unverzüglich sicher dem Tierheim zur Einleitung weiterer Maßnahmen übergeben werden. Der Schutz des Eigentums des Tierhalters steht im Vordergrund.

 

2. Wenn nein, welche Voraussetzungen fehlen?

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben