Informationsvorlage - 2009/IV/0109
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 und die Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2008 des Innenministeriums M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.05.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
10.06.2009
|
Sachverhalt:
Der Haushalt 2008 ist nach dem vorliegenden endgültigen
Ergebnis der Jahresrechnung erstmalig seit 2001 nicht nur strukturell
ausgeglichen, d. h., die laufenden Einnahmen decken die laufenden Ausgaben,
sondern es wurde auch ein Überschuss von 9,7 Mio. EUR erzielt.
Damit ist es gelungen, den aus dem Jahre 2006
veranschlagten Altfehlbetrag in Höhe von 116,1 Mio. EUR um 9,7 Mio. EUR auf
106,4 Mio. EUR zu reduzieren.
Der gesamte Altfehlbetrag wird somit von 220,2 Mio. EUR
auf 210,5 Mio. EUR gesenkt.
Der von der Bürgerschaft beschlossene Haushaltsplan 2008 wies
noch einen unbereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 22,1 Mio. EUR
aus.
Damit beträgt die mit dem Jahresergebnis erreichte
Haushaltsverbesserung 31,8 Mio. EUR.
Dieses erfreuliche Ergebnis basiert unter anderem auf den
von der Hansestadt Rostock betriebenen stringenten Konsolidierungskurs der
letzten vier Jahre. Dazu gehörten unterschiedlichste Verfahren wie die
Umsetzung der Maßnahmen aus den Haushaltssicherungskonzepten, die Verfügung
unterjähriger haushaltswirtschaftlicher Sperren sowie die Rückführung der
Ausgabenansätze, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder
vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar waren.
Hervorzuheben ist, dass der Forderung des
Landesrechnungshofes aus seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006, bis
zum Jahr 2009 das strukturelle Defizit abzubauen und zusätzliche Mittel zur
Rückführung der Altfehlbeträge zu erwirtschaften, vorfristig mit dem hier
vorgestellten Jahresergebnis entsprochen wurde.
Die hohen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sind auch
auf die von der Hansestadt Rostock mit großem Engagement betriebenen Bemühungen
bei Gewerbeansiedlungen und auf die Entwicklung vorhandener Standorte
zurückzuführen.
1.
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 für den
Verwaltungshaushalt
|
- in Mio. EUR - |
Einnahmen |
|
Anordnung
auf Haushaltsansatz |
455,7 |
-
Erlass, Niederschlagung lfd. Jahr |
-0,7 |
Solleinnahmen |
455,0 |
-
Abgänge aus KER aus Vorjahr |
-8,6 |
Summe
bereinigte Solleinnahmen |
463,6 |
Ausgaben |
|
Sollausgaben |
569,7 |
-
Abgänge alte KAR aus Vorjahr |
- |
-
Abgänge alte Haushaltsausgabereste |
-0,3 |
+
neue Haushaltsausgabereste |
0,6 |
Summe
bereinigte Sollausgaben |
570,0 |
Fehlbetrag |
106,4 |
2.
Gegenüberstellung des Ergebnisses Jahresrechnung 2008 zum Plan 2008 und zum
Ergebnis Jahresrechnung 2007 für den Verwaltungshaushalt
|
|
|
- in Mio. EUR - |
|
Ergebnis
Jahresrechnung
2008 |
Plan
2008 |
Ergebnis
Jahres-rechnung 2007 |
Einnahmen |
463,6 |
425,9 |
442,2 |
Abweichungen |
+ 37,7 |
|
|
Ausgaben
ohne Altfehlbeträge/-bedarfe |
453,9 |
448,0 |
447,3 |
Abweichungen |
+ 5,9 |
|
|
unbereinigter
struktureller Fehlbetrag/-bedarf |
- |
22,1 |
5,1 |
Überschuss
strukturell |
9,7 |
- |
- |
Altfehlbetrag/-bedarf |
116,1 |
116,1 |
99,0 |
Fehlbetrag/-bedarf
|
106,4 |
138,2 |
104,1 |
Ausgaben
insgesamt |
570,0 |
564,1 |
546,3 |
a)
Einnahmen
Die positive Entwicklung der Finanzlage der Hansestadt
Rostock durch Realisierung von Mehreinnahmen in Höhe von 37,7 Mio. EUR im
abgelaufenen Haushaltsjahr 2008 ist insbesondere auf erhebliche, zum Zeitpunkt
der Haushaltsplanung nicht vorhersehbare, eigene Steuereinnahmen sowie Bundes-
und Landeszuweisungen bzw. –erstattungen zurückzuführen. Wie bereits mit
dem Beschluss der Bürgerschaft vom 19.11.2008 - Konzept zum Abbau des
unbereinigten strukturellen Fehlbedarfs – untersetzt, betrifft dies
insbesondere folgende nicht geplante Einnahmen:
- in Mio. EUR - |
|
|
20,2 |
|
0,6 |
|
0,6 |
|
4,2 |
|
1,8 |
|
1,9 |
|
3,0 |
|
1,4 |
b)
Ausgaben
Die geplanten Ausgaben (ohne Altfehlbeträge) wurden mit Feststellung zur Jahresrechnung 2008 um 5,9 Mio. EUR höher in Anspruch genommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung und nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2008 die strengen Maßstäbe des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten waren.
Damit beschränkte sich die Haushaltsdurchführung auf Ausgaben, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren und zu deren Leistung eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung bestand.
Im Haushaltsvollzug 2008 hatte die Hansestadt Rostock
unabweisbare und nicht vorhersehbare zusätzliche Ausgabebedarfe zur Absicherung
gesetzlicher Leistungen zu finanzieren, u.a. für:
- in Mio. EUR - |
|
|
5,2 |
|
2,8 |
|
1,2 |
|
1,6 |
|
1,3 |
Die Hansestadt Rostock musste insbesondere in den letzten
Haushaltsjahren die Planansätze, zu deren Leistung eine gesetzliche oder
vertragliche Verpflichtung besteht, erhöhen.
Die erheblichen Steigerungen insbesondere im Bereich der Sozialen Sicherung im Einzelplan 4 führten zu einer Ausgabenreduzierung und Leistungseinschränkung in den übrigen Aufgabenbereichen der Hansestadt Rostock.
Die darüber hinaus von der Hansestadt Rostock zu tragenden
zusätzlichen Belastungen u.a. aus der Umsatzsteuererhöhung, den
Preissteigerungen bei Strom, Wasser, Gas und Fernwärme sowie den
Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben haben dazu geführt, dass im Haushalt
insgesamt eine Verschiebung zugunsten von Leistungen, zu denen die Hansestadt Rostock
gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, erfolgte. Mit dieser Umverteilung ist
der Gestaltungsspielraum hinsichtlich rein freiwilliger
Selbstverwaltungsaufgaben in der Hansestadt Rostock in den letzten Jahren auf
wenige Aufgaben zurückgeführt worden.
Die Rückführung der Haushaltsansätze auf die strengen Maßstäbe des § 51 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern haben verhindert, dass sich die Gesamtausgaben im gleichen Verhältnis zu den pflichtigen Ausgaben (insbesondere bei der sozialen Sicherung) entwickelt haben.
in Mio. EUR-
|
JHHR
2005 |
JHHR
2006 |
JHHR
2007 |
JHHR
2008 |
Ausgaben
Verwaltungshaushalt - ohne
Altfehlbeträge - |
445,7 |
443,6 |
447,2 |
453,9 |
Erhöhung im Vergleich zu 2005: |
+8,2 |
|||
Ausgaben
Epl. 4 |
197,9 |
209,3 |
212,2 |
217,5 |
Erhöhung im Vergleich zu 2005: |
+19,6 |
|||
prozentualer
Anteil Epl. 4 an den Ausgaben VWHH (ohne Altfehlbeträge) |
44,4 % |
47,2 % |
47,5 % |
47,9 % |
3.
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 Vermögenshaushalt 2008
- in Mio. EUR -
Im
§ 1 der Haushaltssatzung waren die Einnahmen und Ausgaben festgesetzt worden
auf |
74,4 |
Die
Jahresrechnung schließt demgegenüber wie folgt ab: |
77,7 |
Soll-Einnahmen
und Soll-Ausgaben von mithin mehr in Einnahmen und Ausgaben |
3,3 |
Feststellung
des Jahresergebnisses im Einzelnen: |
|
Soll-Einnahmen |
78,1 |
-
Erlass, Niederschlagung lfd. Jahr |
0,3 |
-
Abgang alter Kasseneinnahmereste |
0,1 |
=
Bereinigte Soll – Einnahmen |
77,7 |
Soll
Ausgaben |
65,9 |
-
Abgang alter Haushaltsausgabereste |
0,9 |
+
neue Haushaltsausgabereste |
12,7 |
=
Bereinigte Soll - Ausgaben |
77,7 |
Das Rechnungsergebnis 2008 ist somit ausgeglichen.
Der in § 2 Ziffer 1 der Haushaltssatzung festgeschriebene
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in
Höhe von 13,6 Mio. EUR wurde für Umschuldungen entsprechend den vertraglichen
Zinsbindungsfristen eingesetzt.
Für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen wurde für 2008 keine Neuverschuldung geplant.
Im Haushaltsjahr 2008 wurden Kasseneinnahmereste in Höhe von 0,1 Mio. EUR aufgrund reduzierter Fördermittelzuwendungen in Abgang gestellt.
Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2008 wurden gemäß §
18 GemHVO Mecklenburg– Vorpommern vorhabensbezogene Haushaltsausgabereste
in Höhe von 12,7 Mio. EUR in das Haushaltsjahr 2009 übertragen. Sie werden
insbesondere benötigt zur Finanzierung von Restsanierungsleistungen an Schulen
und Sporteinrichtungen (7,4 Mio. EUR), für Straßen (2,7 Mio. EUR), für
städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (0,5 Mio. EUR) und
Maßnahmen des Brandschutzes und Rettungswesens (0,7 Mio. EUR).
4. Rechtsaufsichtliche
Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2008 (Schreiben vom Innenministerium M-V
vom 26.08.2008)
In
der Anordnung A1 wurde von der Hansestadt Rostock gefordert, dass die
Bürgerschaft bis zum 15. November 2008 einen Beschluss zu einer
Nachtragshaushaltssatzung 2008 fasst, die im Vergleich zur
Ursprungshaushaltssatzung 2008 einen um mindestens 30 Mio. EUR geringeren
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. Durch die Haushaltsausführung ist
sicher zu stellen, dass die angeordnete Haushaltsverbesserung auch im Ergebnis
der Jahresrechnung 2008 erreicht wird.
Mehreinnahmen ohne Einbeziehung der Gewerbesteuer,
Grundsteuer B und Gewerbesteuervollverzinsung sollten zusätzlich zur
Verbesserungsvorgabe zur Reduzierung des Fehlbedarfes eingesetzt werden, wobei
bei den Gewerbesteuermehreinnahmen die hierauf entfallenden Ausgaben für
Gewerbesteuerumlage abgesetzt werden konnten.
Umsetzung
der Anordnung des Innenministeriums
|
|
- in Mio. EUR - |
|
Haushaltsfehlbedarf
2008 |
|
138,2 |
|
davon: |
|
|
|
unbereinigter
struktureller Fehlbedarf |
|
22,1 |
|
Altfehlbetrag
aus 2006 |
|
116,1 |
|
|
|
|
|
|
30,0 |
|
|
|
|
|
|
|
·
Gewerbesteuer (abzüglich
Mehrausgaben Gewerbesteuerumlage) |
18,9 |
|
|
·
Grundsteuer B |
0,6 |
|
|
·
Gewerbesteuervollverzinsung |
0,6 |
|
Haushaltsverbesserung 50,1 |
|
||
|
|
88,1 |
Die getroffene Entscheidung des Innenministeriums des
Landes M-V zur Haushaltssatzung 2008, eine Haushaltsverbesserung in Höhe von
30,0 Mio. EUR ohne Anrechnung von nicht geplanten Steuermehreinnahmen zu
erreichen (damit erhöhte sich die erforderliche Haushaltsverbesserung 2008 auf
insgesamt 50,1 Mio. EUR) konnte nicht umgesetzt werden.
Insgesamt wäre der ursprünglich geplante Fehlbedarf von 138,2 Mio. EUR auf 88,1 Mio. EUR zu senken gewesen.
Die erheblichen zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer,
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Zuweisungen aus dem
Finanzausgleichsgesetz sowie den Zuweisungen für soziale Aufgaben und die
ausgesprochene Haushaltssperre haben 2008 insgesamt nicht dazu geführt, die
durch das Innenministerium getroffene Anordnung zu erfüllen.
Die nach den strengen Maßstäben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vorgenommene Prüfung zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 26.08.2008 hinsichtlich der vorgegebenen Haushaltsverbesserung um 30,0 Mio. EUR in allen Ämtern und Einrichtungen der Hansestadt Rostock im September ergab, dass die Hansestadt Rostock ohne Einbeziehung der Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (+ 20,2 Mio. EUR), Gewerbesteuervollverzinsung (+ 0,6 Mio. EUR) und Grundsteuer B (+ 0,6 Mio. EUR) nicht über das angeordnete Einsparpotential auf der Ausgabenseite verfügt.
Als Deckungsmittel für o.a. zusätzliche pflichtige
Ausgaben wurden die Gewerbesteuermehreinnahmen eingesetzt. Die darüber hinaus
verbleibenden Mehreinnahmen, die am 15.10.2008 verfügte
haushaltswirtschaftliche Sperre (8,1 Mio. EUR) sowie weitere Minderausgaben
haben zum Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes (22,1 Mio. EUR)
und darüber hinaus erstmalig zum Abbau des veranschlagten Altfehlbetrages
geführt.
Roland Methling