Informationsvorlage - 2009/IV/0109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2008 ist nach dem vorliegenden endgültigen Ergebnis der Jahresrechnung erstmalig seit 2001 nicht nur strukturell ausgeglichen, d. h., die laufenden Einnahmen decken die laufenden Ausgaben, sondern es wurde auch ein Überschuss von 9,7 Mio. EUR erzielt.

 

Damit ist es gelungen, den aus dem Jahre 2006 veranschlagten Altfehlbetrag in Höhe von 116,1 Mio. EUR um 9,7 Mio. EUR auf 106,4 Mio. EUR zu reduzieren.

 

Der gesamte Altfehlbetrag wird somit von 220,2 Mio. EUR auf 210,5 Mio. EUR gesenkt.

 

Der von der Bürgerschaft beschlossene Haushaltsplan 2008 wies noch einen unbereinigten strukturellen Fehlbedarf in Höhe von 22,1 Mio. EUR aus.

Damit beträgt die mit dem Jahresergebnis erreichte Haushaltsverbesserung 31,8 Mio. EUR.

 

Dieses erfreuliche Ergebnis basiert unter anderem auf den von der Hansestadt Rostock betriebenen stringenten Konsolidierungskurs der letzten vier Jahre. Dazu gehörten unterschiedlichste Verfahren wie die Umsetzung der Maßnahmen aus den Haushaltssicherungskonzepten, die Verfügung unterjähriger haushaltswirtschaftlicher Sperren sowie die Rückführung der Ausgabenansätze, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren.

 

Hervorzuheben ist, dass der Forderung des Landesrechnungshofes aus seiner Prüfungsmitteilung vom 27. Oktober 2006, bis zum Jahr 2009 das strukturelle Defizit abzubauen und zusätzliche Mittel zur Rückführung der Altfehlbeträge zu erwirtschaften, vorfristig mit dem hier vorgestellten Jahresergebnis entsprochen wurde.

 

Die hohen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sind auch auf die von der Hansestadt Rostock mit großem Engagement betriebenen Bemühungen bei Gewerbeansiedlungen und auf die Entwicklung vorhandener Standorte zurückzuführen.

 

 

1. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 für den Verwaltungshaushalt

 

 

- in Mio. EUR -

Einnahmen

 

Anordnung auf Haushaltsansatz

455,7

- Erlass, Niederschlagung lfd. Jahr

-0,7

Solleinnahmen

455,0

- Abgänge aus KER aus Vorjahr

-8,6

Summe bereinigte Solleinnahmen

463,6

Ausgaben

 

Sollausgaben

569,7

- Abgänge alte KAR aus Vorjahr

-

- Abgänge alte Haushaltsausgabereste

-0,3

+ neue Haushaltsausgabereste

0,6

Summe bereinigte Sollausgaben

570,0

Fehlbetrag

106,4

 

2. Gegenüberstellung des Ergebnisses Jahresrechnung 2008 zum Plan 2008 und zum Ergebnis Jahresrechnung 2007 für den Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

- in Mio. EUR -

 

Ergebnis

Jahresrechnung 2008

Plan 2008

Ergebnis Jahres-rechnung 2007

Einnahmen

463,6

425,9

442,2

Abweichungen

+ 37,7

 

Ausgaben ohne Altfehlbeträge/-bedarfe

453,9

448,0

447,3

Abweichungen

+ 5,9

 

unbereinigter struktureller Fehlbetrag/-bedarf

-

22,1

5,1

Überschuss strukturell

9,7

-

-

Altfehlbetrag/-bedarf

116,1

116,1

99,0

Fehlbetrag/-bedarf

106,4

138,2

104,1

Ausgaben insgesamt

570,0

564,1

546,3

 

a) Einnahmen

Die positive Entwicklung der Finanzlage der Hansestadt Rostock durch Realisierung von Mehreinnahmen in Höhe von 37,7 Mio. EUR im abgelaufenen Haushaltsjahr 2008 ist insbesondere auf erhebliche, zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbare, eigene Steuereinnahmen sowie Bundes- und Landeszuweisungen bzw. –erstattungen zurückzuführen. Wie bereits mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 19.11.2008 - Konzept zum Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfs – untersetzt, betrifft dies insbesondere folgende nicht geplante Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

- in Mio. EUR -

  • Gewerbesteuer nach Ertrag

20,2

  • Gewerbesteuervollverzinsung

0,6

  • Grundsteuer B

0,6

  • Anteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer

4,2

  • Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes

1,8

  • Zuweisungen und Erstattungen vom Bund und Land – Jugend und Soziales

1,9

  • erhöhte Schlüsselzuweisung zur Haushaltskonsolidierung

3,0

  • Leistungen des Landes in Umsetzung Hartz IV

1,4

 

b) Ausgaben

Die geplanten Ausgaben (ohne Altfehlbeträge) wurden mit Feststellung zur Jahresrechnung 2008 um 5,9 Mio. EUR höher in Anspruch genommen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung und nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2008 die strengen Maßstäbe des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten waren.

 

Damit beschränkte sich die Haushaltsdurchführung auf Ausgaben, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar waren und zu deren Leistung eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung bestand.

 

Im Haushaltsvollzug 2008 hatte die Hansestadt Rostock unabweisbare und nicht vorhersehbare zusätzliche Ausgabebedarfe zur Absicherung gesetzlicher Leistungen zu finanzieren, u.a. für:

 

- in Mio. EUR -

  • Tariferhöhungen entsprechend TVöD

 5,2

  •  Förderung in Kindertagesstätten

 2,8

  •  Hilfen zur Erziehung

 1,2

  •  Sozialhilfeleistungen örtlicher Träger

1,6

  •  Gewerbesteuerumlage

1,3

 

Die Hansestadt Rostock musste insbesondere in den letzten Haushaltsjahren die Planansätze, zu deren Leistung eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, erhöhen.

 

Die erheblichen Steigerungen insbesondere im Bereich der Sozialen Sicherung im Einzelplan 4 führten zu einer Ausgabenreduzierung und Leistungseinschränkung in den übrigen Aufgabenbereichen der Hansestadt Rostock.

 

Die darüber hinaus von der Hansestadt Rostock zu tragenden zusätzlichen Belastungen u.a. aus der Umsatzsteuererhöhung, den Preissteigerungen bei Strom, Wasser, Gas und Fernwärme sowie den Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben haben dazu geführt, dass im Haushalt insgesamt eine Verschiebung zugunsten von Leistungen, zu denen die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, erfolgte. Mit dieser Umverteilung ist der Gestaltungsspielraum hinsichtlich rein freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben in der Hansestadt Rostock in den letzten Jahren auf wenige Aufgaben zurückgeführt worden.

 

 

 

 

 

Die Rückführung der Haushaltsansätze auf die strengen Maßstäbe des § 51 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern haben verhindert, dass sich die Gesamtausgaben im gleichen Verhältnis zu den pflichtigen Ausgaben (insbesondere bei der sozialen Sicherung) entwickelt haben.

 

in Mio. EUR-

 

JHHR 2005

JHHR 2006

JHHR 2007

JHHR 2008

Ausgaben Verwaltungshaushalt

- ohne Altfehlbeträge -

445,7

443,6

447,2

453,9

Erhöhung im Vergleich zu 2005:

+8,2

Ausgaben Epl. 4

197,9

209,3

212,2

217,5

Erhöhung im Vergleich zu 2005:

+19,6

prozentualer Anteil Epl. 4 an den Ausgaben VWHH (ohne Altfehlbeträge)

44,4 %

47,2 %

47,5 %

47,9 %

 

 

3. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 Vermögenshaushalt 2008

- in Mio. EUR -

Im § 1 der Haushaltssatzung waren die Einnahmen und Ausgaben festgesetzt worden auf

74,4

Die Jahresrechnung schließt demgegenüber wie folgt ab:

77,7

Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben von mithin mehr in Einnahmen und Ausgaben

3,3

Feststellung des Jahresergebnisses im Einzelnen:

 

Soll-Einnahmen

78,1

- Erlass, Niederschlagung lfd. Jahr

0,3

- Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,1

= Bereinigte Soll – Einnahmen

77,7

Soll Ausgaben

65,9

- Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,9

+ neue Haushaltsausgabereste

12,7

= Bereinigte Soll - Ausgaben

77,7

 

Das Rechnungsergebnis 2008 ist somit ausgeglichen.

 

Der in § 2 Ziffer 1 der Haushaltssatzung festgeschriebene Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 13,6 Mio. EUR wurde für Umschuldungen entsprechend den vertraglichen Zinsbindungsfristen eingesetzt.

Für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen wurde für 2008 keine Neuverschuldung geplant.

 

Im Haushaltsjahr 2008 wurden Kasseneinnahmereste in Höhe von 0,1 Mio. EUR aufgrund reduzierter Fördermittelzuwendungen in Abgang gestellt.

 

 

 

 

Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2008 wurden gemäß § 18 GemHVO Mecklenburg– Vorpommern vorhabensbezogene Haushaltsausgabereste in Höhe von 12,7 Mio. EUR in das Haushaltsjahr 2009 übertragen. Sie werden insbesondere benötigt zur Finanzierung von Restsanierungsleistungen an Schulen und Sporteinrichtungen (7,4 Mio. EUR), für Straßen (2,7 Mio. EUR), für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (0,5 Mio. EUR) und Maßnahmen des Brandschutzes und Rettungswesens (0,7 Mio. EUR).

 

 

4. Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2008 (Schreiben vom Innenministerium M-V vom 26.08.2008)

 

In der Anordnung A1 wurde von der Hansestadt Rostock gefordert, dass die Bürgerschaft bis zum 15. November 2008 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2008 fasst, die im Vergleich zur Ursprungshaushaltssatzung 2008 einen um mindestens 30 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. Durch die Haushaltsausführung ist sicher zu stellen, dass die angeordnete Haushaltsverbesserung auch im Ergebnis der Jahresrechnung 2008 erreicht wird.

 

Mehreinnahmen ohne Einbeziehung der Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Gewerbesteuervollverzinsung sollten zusätzlich zur Verbesserungsvorgabe zur Reduzierung des Fehlbedarfes eingesetzt werden, wobei bei den Gewerbesteuermehreinnahmen die hierauf entfallenden Ausgaben für Gewerbesteuerumlage abgesetzt werden konnten.

 

Umsetzung der Anordnung des Innenministeriums

 

 

 

- in Mio. EUR -

Haushaltsfehlbedarf 2008

 

138,2

davon:

 

 

unbereinigter struktureller Fehlbedarf

 

22,1

Altfehlbetrag aus 2006

 

116,1

 

 

 

  • Vorgabe zur Reduzierung des Haushaltsfehlbedarfes um

30,0

 

  • nachfolgende Haushaltsstellen sind nicht in die Haushaltsverbesserungsvorgabe einzubeziehen, aber sollten zusätzlich zum Abbau des Altfehlbetrages eingesetzt werden.

 

 

 

· Gewerbesteuer

(abzüglich Mehrausgaben Gewerbesteuerumlage)

18,9

 

 

· Grundsteuer B

0,6

 

 

· Gewerbesteuervollverzinsung

0,6

 

  • Zwischensumme der vom Innenministerium angeordneten

            Haushaltsverbesserung

50,1

 

  • daraus folgt die Vorgabe des Haushaltsfehlbetrages mit Feststellung des Jahresergebnisses 2008 auf

 

88,1

 

Die getroffene Entscheidung des Innenministeriums des Landes M-V zur Haushaltssatzung 2008, eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 30,0 Mio. EUR ohne Anrechnung von nicht geplanten Steuermehreinnahmen zu erreichen (damit erhöhte sich die erforderliche Haushaltsverbesserung 2008 auf insgesamt 50,1 Mio. EUR) konnte nicht umgesetzt werden.

Insgesamt wäre der ursprünglich geplante Fehlbedarf von 138,2 Mio. EUR auf 88,1 Mio. EUR zu senken gewesen.

 

 

 

 

Die erheblichen zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz sowie den Zuweisungen für soziale Aufgaben und die ausgesprochene Haushaltssperre haben 2008 insgesamt nicht dazu geführt, die durch das Innenministerium getroffene Anordnung zu erfüllen.

 

 

Die nach den strengen Maßstäben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vorgenommene Prüfung zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 26.08.2008 hinsichtlich der vorgegebenen Haushaltsverbesserung um 30,0 Mio. EUR in allen Ämtern und Einrichtungen der Hansestadt Rostock im September ergab, dass die Hansestadt Rostock ohne Einbeziehung der Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (+ 20,2 Mio. EUR), Gewerbesteuervollverzinsung (+ 0,6 Mio. EUR) und Grundsteuer B (+ 0,6 Mio. EUR) nicht über das angeordnete Einsparpotential auf der Ausgabenseite verfügt.

 

Als Deckungsmittel für o.a. zusätzliche pflichtige Ausgaben wurden die Gewerbesteuermehreinnahmen eingesetzt. Die darüber hinaus verbleibenden Mehreinnahmen, die am 15.10.2008 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre (8,1 Mio. EUR) sowie weitere Minderausgaben haben zum Abbau des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes (22,1 Mio. EUR) und darüber hinaus erstmalig zum Abbau des veranschlagten Altfehlbetrages geführt.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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20.08.2009 - Finanzausschuss