Antrag - 2009/AN/0071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, extern zu vergebene Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen ab sofort generell auszuschreiben. Die Ausschreibungen sollen den Leistungsgegenstand und geforderte Erfahrungen beinhalten sowie Honorarvorstellungen der Bewerber anfordern.

 

 

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Sachverhalt:
 

Die Beratungs- und Anwaltskosten der Hansestadt Rostock haben sich in letzter Zeit beachtlich erhöht. Ein Großteil der Leistungen wurde dabei freihändig vergeben.

 

Eine Ausschreibung der Leistungen soll nicht nur dazu führen, den günstigsten Anbieter zu finden, sondern auch den am besten geeigneten. Hier spielen nicht nur Fach(anwalts)bezeichnungen eine Rolle, sondern vor allem nachgewiesene Erfahrungen auf dem jeweiligen Sachgebiet.

 

Zudem können selbst die Preise differieren, denn z. B. ist bei den Rechtsanwälten trotz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) faktisch nur noch die Tätigkeit vor Gericht den Mindesthonoraren des RVG unterworfen. Beratungshonorare können nach § 4 RVG frei verhandelt werden. Dies gilt auch für sonstige Beratungsleistungen.

 

Der Hansestadt Rostock ist es somit möglich, Anwalts- und Beratungsleistungen auszuschreiben mit einem konkreten Leistungsgegenstand und Vorgaben zu geforderten Erfahrungen auf einem Fachgebiet sowie einer Angebotsanforderung zum Stunden- bzw. Pauschalhonorar.

 

 

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

 

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Beschlüsse

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06.05.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, extern zu vergebende Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen ab sofort generell auszuschreiben.
Die Ausschreibungen sollen den Leistungsgegenstand und geforderte Erfahrungen beinhalten sowie Honorarvorstellungen der Bewerber anfordern.

 

 

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, extern zu vergebende Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen ab sofort generell nach Sachgebieten auszuschreiben.
Die Ausschreibungen sollen den Leistungsgegenstand und geforderte Erfahrungen beinhalten sowie Honorarvorstellungen der Bewerber anfordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt