Ergänzung Stellungnahme - 2009/AN/0033-4 (ES)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Stellungnahme zur 5. Ergänzung 0878/08-EA zum Antrag Nr. 0195/08- A von Frau Dr. Sybille Bachmann zur Bürgerschaftssitzung am 28. Januar 2009

 

 

Gegenstand:               Herausnahme der Studenten aus der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

 

neuer Beschlussvorschlag:              Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer so zu gestalten, dass Inhaber eines Wohnsitzes, bei dem es sich um ein Zimmer innerhalb der abgeschlossenen Wohnung der Eltern handelt, von einer Zahlungspflicht ausgenommen sind, da sie tatsächlich und rechtlich nicht über eine Erstwohnung verfügen.

 

 

 

 

In der Urteilsbegründung zum Urteil vom 17. September 2008 hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer von Studenten hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargestellt, dass die Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock in ihrer aktuellen Fassung aufgrund der Formulierung in § 2 Abs. 1 so auszulegen ist, dass eine Steuerpflicht nur dann vorliegt, wenn sowohl eine Verfügungsbefugnis über die Zweit- als auch über die Hauptwohnung besteht.


 


Die Verwaltung legt der Bürgerschaft umgehend eine Satzungsänderung zur Entscheidung vor, die dem ursprünglichen Regelungswillen der Bürgerschaft bei der Beschlussfassung zur Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock entspricht. Mit Beschlussfassung zu dieser Änderungssatzung hat die Bürgerschaft darüber zu entscheiden, ob es ihr Wille ist, eine Zweitwohnungssteuerpflicht grundsätzlich von der Verfügungsbefugnis über die Hauptwohnung abhängig zu machen.

 

Würde die Satzung in der jetzigen Form der verwaltungsgerichtlichen Auslegung unverändert fortbestehen, würde das noch in diesem Jahr Steuermindereinnahmen zwischen 180.000 und 200.000 EUR bedeuten. Dazu würden durch den Wegfall des Lenkungscharakters der Zweitwohnungssteuer auf die Anmeldung mit Hauptwohnsitz in den kommenden Jahren ca. 750.000 bis 800.000 EUR Mindereinnahmen in den Schlüsselzuweisungen entstehen und die Einwohnerzahl der Hansestadt Rostock würde wieder deutlich unter die 200.000-Marke sinken.

 

 

Stellungnahme zum Änderungsantrag 0829/08-EA (Steffen Bockhahn) (ersetzt 804/08-EA) zum Antrag Nr. 0195/08- A von Frau Dr. Sybille Bachmann zur Bürgerschaftssitzung am 28. Januar 2009

 

 

Gegenstand:               Herausnahme der Studenten aus der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

 

neuer Beschlussvorschlag:              Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer so zu gestalten, dass Studierende der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater und der Hochschule Wismar am Standort Warnemünde“ von einer Zahlungspflicht so ausgenommen werden, dass den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes entsprochen wird.

 

 

 

Dem Beschlussvorschlag stehen rechtliche Bedenken entgegen.

 

Den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2008 kann nicht dadurch entsprochen werden, dass der genannte Personenkreis der Studierenden von einer Zweitwohnungssteuer-Zahlungspflicht ausgenommen wird.

 

Die Ausnahme einer einzelnen Bevölkerungsgruppe wie die der Studenten aus dem Kreis der Steuerpflichtigen begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken, da hierin ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes zu sehen wäre.

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits entschieden, dass die unterscheidende Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt zum Zwecke der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen im Rahmen der Aufwandsteuer ein sachfremdes Kriterium ist und vor Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bestand hat. Das Wesen der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer schließt es aus, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in der Begründung zu den Urteilen vom 17. September 2008 nochmals den Grundsatz bestätigt.

 

 

 

Rest der Vorlage: siehe Anlage

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.10.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben