Stellungnahme - 2009/AN/0033-1 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer so zu gestalten, dass Studenten der Universität Rostock von einer Zahlungspflicht ausgenommen sind.

 

Dem Beschlussvorschlag stehen in dieser Fassung rechtliche Bedenken entgegen.

 

Die Herausnahme einer einzelnen Bevölkerungsgruppe wie die der Studenten sowie speziell die der Studenten der Universität Rostock aus der Steuerpflicht begegnete erheblichen rechtlichen Bedenken, da hierin ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3  Grundgesetz zu sehen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht  (BVerwG) hat in der Begründung zu den Urteilen vom 17. September 2008 nochmals den Grundsatz bestätigt, dass es für die Zweitwohnungssteuerpflicht unerheblich ist, zu welchem Zweck eine Zweitwohnung genutzt wird und wer sie finanziert.

 

Die Verwaltung wird nach Auswertung des BVerwG-Urteils vom 17.09.2008, das bislang noch nicht in Schriftform vorliegt, eine Satzungsänderung zur Zweitwohnungssteuer erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Vor diesem Hintergrund würde sich eine Tenorierung des Beschlusses empfehlen, mit der der Verwaltung der Arbeitsauftrag erteilt wird, eine Satzungsänderung zur Zweitwohnungssteuer vorzulegen, die den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes gerecht wird.

 

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

Rest der Vorlage: siehe Anlage

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben