Stellungnahme - 2024/AN/5107-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht einem Betreiben kommunaler Einrichtungen der Kindertagesförderung grundsätzlich offen gegenüber. In der Umsetzung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wird jedoch dem Prinzip der Subsidiarität gefolgt, das der freien Jugendhilfe einen Vorrang bei der Bereitstellung von Leistungen vor dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einräumt. Die Bereitstellung eines kommunalen Angebotes wäre nur dann möglich, wenn diese kommunalen Einrichtungen Angebotsformen anbieten würden, die von den freien Trägern in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgehalten werden. Da dies nicht der Fall ist, fehlt die Argumentationsgrundlage für die Begründung der Notwendigkeit eines kommunalen Kitaangebotes in der Stadt. Hinzu kommt, dass derzeit ca. 1.500 freie Plätze in Krippe, Kindergarten und Hort vorhanden sind und somit kein weiterer Bedarf zu befriedigen ist. Die Oberbürgermeisterin hat daher im Einvernehmen mit  Jugend- und Finanzsenator festgelegt, die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten grundsätzlich zu untersagen.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zur Absicherung einer Vergleichbarkeit im Rahmen der Verhandlungen über Leistung, Qualität und Entgelt eine einzelne, kommunale Kindertageseinrichtung ebenso nicht ausreichen würde. Es wären mindestens drei, eher fünf Einrichtungen erforderlich, um valide Aussagen treffen zu können.

 

Aus oben genannter fachlicher Sicht ist das Prüfergebnis bereits vorweg zu nehmen. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Antrag 2024/ AN / 5107 abzulehnen.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Eva-Maria Kröger 

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Beschlüsse

Erweitern

27.02.2024 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

28.02.2024 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben