Beschlussvorlage - 2024/BV/5069
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung aus dem Ehrenamt auf eigenen Antrag gemäß § 19 (3) KV M-V und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.02.2024
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2024
|
Beschlussvorschlag:
- Der Abberufung auf eigenen Antrag gemäß § 19 (3) KV M-V des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein, Herrn Jan Lehwald, aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
- Der sich aus der Abberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ergebenden Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Jan Lehwald wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein am 29.06.2018 wurde Herr Jan Lehwald gemäß § 12 (1) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, zum Stellver-treter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein, für die Dauer von sechs Jahren, gewählt. Daraufhin wurde Herr Jan Lehwald gemäß § 12 (1) BrSchG M-V auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2018/BV/4046 des Hauptausschusses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Wirkung vom 29.10.2018 – längstens bis zum 29.06.2024 – zum Ehrenbeamten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ernannt.
Mit Schreiben vom 12.01.2024 teilte Herr Jan Lehwald mit, dass er als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostock Groß Klein zum 29.02.2024 zurücktritt. Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbeamten sind somit nicht mehr
gegeben.
Ein Bürger kann gemäß § 19 (3) Kommunalverfassung M-V jederzeit seine Bestellung in einem Ehrenamt ablehnen oder seine Abberufung verlangen, wenn ein wichtiger Grund in seinen persönlichen Lebensumständen vorliegt.
Aus diesem Grunde wird die Beschlussvorlage zur Abberufung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die sich daraus ergebende gleichzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis dem Hauptausschuss vorgelegt.
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