Antrag - 2023/AN/4435
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI und der SPD
Information über Bauvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2023
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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26.09.2023
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24.10.2023
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05.12.2023
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16.01.2024
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20.02.2024
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19.03.2024
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Empfehlung
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10.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Empfehlung
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11.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Empfehlung
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26.09.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Empfehlung
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17.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Empfehlung
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05.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Empfehlung
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10.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Empfehlung
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04.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Empfehlung
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10.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Empfehlung
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17.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Empfehlung
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05.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Empfehlung
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27.09.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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05.10.2023
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02.11.2023
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●
Geplant
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Empfehlung
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17.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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11.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Empfehlung
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04.10.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Empfehlung
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17.10.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Empfehlung
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10.10.2023
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07.11.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Empfehlung
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21.09.2023
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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26.09.2023
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- auf Bitte der Einreichenden zurückgestellt bis zur Sitzung am 15.11.23/ Krae, 17.10.23
- am 09.11.2023 erneut von TO BS 15.11.2023 bis zur Sitzung am 17.01.2024 zurückgestellt. 03.1/Wo.
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.
Sachverhalt:
Häufig sind die Zeitketten der Gremienbefassungen so knapp bemessen, dass die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben, Bauherr*innen vor einer möglichen Stellungnahme des Ortsbeirats einzuladen und anzuhören. Eine rechtzeitige Information von i.d.R. mind. 6 Wochen vor der entsprechenden Sitzung soll dies künftig verbessern. Im Interesse eines effektiven Verfahrens sollen die Ortsbeiräte – mit Zustimmung der Bauherr*innen – außerdem alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben direkt erhalten können. Derzeit müssen auch Ortsbeiratsmitglieder diese häufig in den Ortsämtern einsehen, was im Ehrenamt mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden ist.
26.09.2023 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.
24.10.2023 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.
20.02.2024 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.
19.03.2024 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:
-
Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
-
Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
- Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.