Informationsvorlage - 2023/IV/4817

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird. Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.09.2023 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2023 für die Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:  

 

keine

 

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in Vertretung

 


Dr. Chris von Wryz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
und Erster Stellvertreter der Oberbürgermeisterin

 

Hinweis:  Der Bericht über den Haushaltsvollzug liegt ausschließlich im ALLRIS zur                             Einsichtnahme vor.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2023 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.12.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben