Beschlussvorlage - 2023/BV/4724

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für die Planungskosten der Satellitenküchen an den kommunal getragenen Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Finanzhaushalt 2023 für das Haushaltsjahr 2024 im TH 15 mit einem Wert von insgesamt 70.000 EUR wird erteilt.

 

2.  Die Deckung der VE erfolgt aus dem TH 37.

 

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Beschlussvorschriften:
 

§ 54 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse:
 

Nr. 2023/BV/4220 der Bürgerschaft vom 18.10.2023

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss Nr. 2021/BV/1902 vom 03.03.2021 wurde die Rekommunalisierung der Essenversorgung in den kommunal getragenen Rostocker Schulen beschlossen.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Beschlussvorlage zur Gründung einer Gesellschaft, die die Aufgabe der Rekommunalisierung der Schulessenversorgung übernehmen soll. Die Beschlussvorlage wird der Bürgerschaft zur Sitzung im Dezember 2023 vorgelegt werden.

Die Erarbeitung der Sollplanung der Satellitenküchen ist zur Weiterführung des Projektes und zur Einhaltung der geplanten Zeitschiene zwingend notwendig. Der Beschaffungsprozess muss bereits jetzt begonnen werden, um die rechtzeitige Bereitstellung zum Schuljahresbeginn 2025/2026 abzusichern.

Analog der Beschlussvorlage Nr. 2023/BV/4220 ist die Neuausstattung der Satellitenküchen in den Schulen unabhängig von der Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Gründung einer Gesellschaft sinnvoll. Sollte es zu einer Ausschreibung am Markt für die Versorgungsleistung kommen, reduziert die vorhandene Ausstattung die Kosten für den möglichen Konzessionär und somit auch den Abgabepreis. Alternativ können die Kosten für die Ausstattung auf den Konzessionär direkt durch Verkauf bzw. indirekt durch Mietzahlung umgelegt werden.

Im Planungszeitraum 2022/23 war die Projektplanung für die Rekommunalisierung der Essensversorgung weder inhaltlich noch zeitlich konkret zu beschreiben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Mittel werden in einer neuen Investitionsmaßnahme im TH 15, als Bestandteil der Anmeldung für die Haushaltsplanung 2024/2025, eingeordnet. Da sich der Haushalsplan 2024/2025 derzeit noch in der Beschlussfassung befindet, wird der korrespondierende Ansatz zur VE im Jahr 2024 zunächst aus der Investitionsmaßnahme 1562303202000117, Pos. 1 - Investitionszuschuss KSR (Klinikum Südstadt Rostock) im TH 15 gedeckt. Die Deckung der VE in 2023 für 2024 erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 3712700201200699 "Erwerb von Rettungswagen".

 

  1. Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung

 

Teilhaushalt: 15 Produkt: 24302

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

1524302202400299

 

Rekommunalisierung Schulessen – Investitionszuschuss an die GmbH

Investitionsposition

9

Planungskosten Satellitenküchen

 

                                                                                                                                                                                                    - in EUR -
 

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

0,00

0,00

     

     

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

 

+/-

+/-

+/-

0,00

 

0,00

     

Aufträge VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

-

-

-

0,00

0,00

     

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

=

=

=

0,00

0,00

     

     

Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024 

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

Gesamt

70.000

70.000

     

     

 

 


Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung

 

a) Unabweisbarkeit

Mit Beschluss 2021/BV/1902 vom 3.3.2021 wurde die Rekommunalisierung der Essenversorgung in den kommunal getragenen Rostocker Schulen beschlossen. Die Planung zur Ausstattung der Schulen mit Satellitenküchen ist für die Durchführung der Essenausgabe zwingend notwendig und somit unabweisbar. Der Planungsprozess muss bereits jetzt begonnen werden, um die rechtzeitige Bereitstellung zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu sichern.

b) Unvorhersehbarkeit:

Im Planungszeitraum 2022/23 war die Projektplanung für die Rekommunalisierung der Essenversorgung weder inhaltlich noch zeitlich sehr konkret. Die Notwendigkeit der Planung der Satellitenküchen wurde im späteren Planungsverlauf ergänzt und war somit unvorhersehbar.

 

  1. Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE

 

1.

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

3712700201200699

Erwerb von Rettungswagen

Investitionsposition

2

Fahrzeuge

 

    in EUR

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr      

Gesamt

1.260.000

620.000

640.000

     

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

+/-

+/-

+/-

     

     

     

     

     

Aufträge VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

-

-

-

     

     

     

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

=

=

=

     

     

     

     

als Deckungsquelle VE im  Haushaltsjahr 2023 vorgesehen

für Haushaltsjahr 2024 

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

 

Gesamt

 

70.000

70.000

     

     

 

 

Begründung:

Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE im Jahr 2023 für 2024 in Höhe von 620 TEUR für den Erwerb von Rettungsfahrzeugen. Der geplante Erwerb verschiebt sich um ein Jahr und wird mit der neuen Haushaltsplanung 2024/2025 veranschlagt. Im Jahr 2024 wird keine Rechnungsstellung erwartet, so dass die VE in 2023 für 2024 freigegeben werden kann.

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen