Beschlussvorlage - 2023/BV/4704

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung von Mehraufwendungen in Höhe von 498.000 EUR auf dem Produktsachkonto 61201.57511000 und Mehrauszahlungen in Höhe von 366.000 EUR auf dem Produktsachkonto 61201.75711000 wird erteilt.
  2. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 61103 – Allgemeine Zuweisungen und
    Umlagen.

 

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Beschlussvorschriften:   Hauptsatzung der HRO § 6 (4) Pkt. 1

bereits gefasste Beschlüsse:  keine
 

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Sachverhalt:

 

Auf ihrer Sitzung Mitte September 2023 erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins zum zehnten Mal in Folge (seit Juli 2022).

Seit dem 20. September 2023 gilt für den Euroraum ein durch die EZB festgelegter Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft von 4,5 Prozent. Dies hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Zinsen am Kreditmarkt.

 

Das stark gestiegene Zinsniveau belastet auch den städtischen Haushalt.

Die angebotenen Zinskonditionen der diesjährigen investiven Kreditaufnahme in Höhe von
30,0 Mio. EUR lagen deutlich über den geplanten Zinskosten.

Außerdem wurde die Kreditaufnahme, die ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt geplant war, bereits im Januar 2023 notwendig, so dass nunmehr für das Haushaltsjahr 2023 mehr Zinsaufwendungen und –auszahlungen fällig werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Mehraufwendungen/-auszahlungen 

 

Teilhaushalt: 90

Produkt: 61201   Bezeichnung: Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Sachkonto

57511000

77511000

Bezeichnung

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute - an Banken

Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an inländische Gelmarkt an inländische Kreditinstitute an Banken

 

in EUR

Ansatz

 

602.400,00

611.600,00

Reste Vorjahr

+

0

0

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0

0

AO

-

796.480,21

841.700,07

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

-194.080,21

-285.792,81

bereitgestellt aus dem Deckungskreis

+

218.919,10

222.319,10

Neue Haushaltsüberschreitung

=

498.000,00

366.000,00

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die Zinsaufwendungen und –auszahlungen sind Anteile der Kapitaldienste bestehender investiver Kredite und müssen zu den Fälligkeiten geleistet werden.

b) Unvorhersehbarkeit:

Die investive Kreditaufnahme im Januar 2023 in Höhe von 30,0 Mio. EUR war ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt geplant, so das nunmehr für das Haushaltsjahr 2023 mehr Zinsaufwendungen und –auszahlungen geleistet werden müssen. Hinzu kommt das stark gestiegenen Zinsniveau, dass eine merklich höhe Belastung des Haushaltes darstellt.

 

 

  1. Nachweis der Deckung durch Mehrertäge in Höhe von 498.000,00 EUR und Mehreinzahlungen in Höhe von 366.000,00 EUR

 

Teilhaushalt: 90

Produkt: 61103  Bezeichnung: Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Sachkonto

41320200

61320200

Bezeichnung

Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreises (§ 22 (2) FAG)

Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreises (§ 22 (2) FAG)

 

in EUR

Ansatz

 

24.428.300

24.428.300

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

-

-

AO

-

29.875.189,06

24.895.993,79

Aufträge

-

-

-

bereitsgestellt für Deckungskreis

-

-

-

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

498.000,00

366.000,00

Begründung der Deckung

 

Die Erhöhung der Zuweisungen im übertragegen Wirkungskreis erfolgte bereits im kommunalen Finanzausgleich 2022 jedoch erst zeitverzögert im August 2022. Zu diesem Zeitpunkt war die Haushaltsplanung 2022/2023 bereits abgeschlossen, so dass noch von einer geringeren Zuweisung ausgegangen wurde. Für das Haushaltsjahr 2023 werden auf den benannten Produktsachkonten im Ergebnis- und Finanzhaushalt Mehrerträge und –einzahlungen von je insgesamt ca. 5,4 Mio. EUR erwartet, aus denen die Mehrbedarfe gedeckt werden können.

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Eva-Maria Kröger      

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Beschlüsse

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02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.11.2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen