Beschlussvorlage - 2023/BV/4679

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beauftragung eines Entwicklungskonzeptes für Industrie- und Großgewerbestandorte in der Region Rostock.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Oberbürgermeisterin mit der Unterzeichnung der Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung (Anlage 2) zur zuvor beschlossenen Beauftragung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:  keine
 

Reduzieren

Sachverhalt:

Dank ihrer Lagegunst und ihrer modernen Infrastruktur entwickelt sich die Region Rostock zur Drehscheibe des Nordostens. Befördert durch die positive Konjunktur der letzten Jahre war und ist insbesondere im Hinterland des Seehafens Rostock eine deutlich erhöhte Nachfrage überwiegend nach großen zusammenhängenden Gewerbeflächen festzustellen, die gegenwärtig nicht befriedigt werden kann. Derzeit wächst bspw. die Nachfrage von internationalen Unternehmen nach großen zusammenhängenden, möglichst baurechtlich gesicherten GI/GE-Flächen bis zu 400 ha und mehr, auf die die Region und das Land Mecklenburg-Vorpommern trotz der 21 im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) 2016 festgelegten Gewerbegroßstandorte mit insgesamt 4.600 ha Fläche nicht adäquat reagieren kann. Die Region Rostock ist bestrebt, sich auch künftig als attraktiver Wirtschaftsstandort auf nationaler und internationaler Ebene zu profilieren. Dazu ist die Verfügbarkeit von sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht marktfähigen gewerblichen Bauflächen ein wesentlicher Faktor für die Fortsetzung einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung.

Der hohen Attraktivität speziell des Standorts Rostock mit seinem unmittelbaren Umfeld für industriell-gewerbliche Ansiedlungen stehen gleichzeitig im Wesentlichen die folgenden Hemmnisse bei der Flächenentwicklung gegenüber:

1. Die Stadt Rostock verfügt selbst nur noch über wenige, begrenzte Flächenpotenziale für Neuansiedlungen. Eine abgestimmte Entwicklung mit den Umlandgemeinden wird durch kommunale Eigeninteressen zum Teil gehemmt.

2. Die meisten Gemeinden des Rostocker Umlandes verstehen sich in erster Linie als Wohnorte. Die extensive Entwicklung von Wohnbauland und die allmähliche Umwandlung früherer Dorfgebiete zu Gebieten mit vorherrschender Wohnnutzung hat dazu geführt, dass die von diesen Gebieten ausgehenden Immissionsschutzansprüche die Möglichkeiten der gewerblichen Entwicklung zunehmend einschränken.

3. Betriebe mit hohem Wasserbedarf können ohne erhebliche Aufwendungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung kaum angesiedelt werden.

Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Region Rostock besteht insoweit Handlungsbedarf, als in dem seit August 2011 verbindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MMR-LVO M-V vom
22. August 2011) zwar quantitativ noch in erheblichem Umfang gewerbliche Flächenreserven vorhanden sind, diese auf den ersten Blick gut geeigneten Flächen zum Teil nur eingeschränkt und nur mit hohen Aufwendungen genutzt werden könnten. Erschwerend kommt hinzu, dass für die Region bisher nur teilweise differenzierte Kenntnisse hinsichtlich der Abschätzung des Industrie- und Gewerbeflächenbedarfs sowie der aktuell verfügbaren Flächenpotentiale vorliegen. Zudem ist die Regionalplanung immer wieder mit Einwänden bezüglich des sehr großen Umfangs der Flächenvorsorge konfrontiert, deren Begründung durch Bedarfsprognosen angezweifelt wird. Wenn sich die Ausbauplanung für öffentliche Infrastrukturen an den Flächenfestlegungen der Regionalplanung ausrichten soll, gewinnt die Frage der Planrechtfertigung umso mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund müssen die bisherigen Planungen überprüft und in den Kontext einer gesamträumlichen Bedarfsschätzung und Potenzialermittlung gestellt werden.

Wesentliche Ziele der Untersuchung sind:

1. Abschätzung des Flächenbedarfes für mittlere und vor allem große Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Planungszeitraum des Regionalen Raumentwicklungsprogramms,

2. Identifizierung der am besten geeigneten Flächen für mittlere und große Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Stadt-Umland-Raum Rostock und darüber hinaus mit dem Fokus auf Industrieflächen und

3. dies unter besonderer Betrachtung der Problemfelder Immissionsschutz, Wasserver-/ und Abwasserentsorgung, Energieversorgung und Verkehrsanbindung/-erschließung.

 

Reduzieren

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung soll gemäß Finanzierungs- und Organisationsvereinbarung zur Absicherung des Eigenanteils für das vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern geförderte Vorhaben “Konzept zur Ausweisung von potentiellen Industrie- und Gewerbeflächen und Machbarkeitsstudie zur modularen Entwicklung der gesamten
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für vorhandene und zukünftige Industrie- und Großgewerbestandorte in der Region Rostock“ (Industrie- und Gewerbeflächenkonzept/ Machbarkeitsstudie) zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Wirtschaftsförderung des Landkreises Rostock und dem Planungsverband Region Rostock erfolgen. Die Finanzierungs- und Projektpartner beteiligen sich mit 25 % Eigenmitteln (voraussichtlich 200.000 €) an den Gesamtkosten. Der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll 100.000 € (je 50.000 € in 2024 und 2025) betragen.

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102    Bezeichnung:  Stadtentwicklung und

         städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2024

54144000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl.

 

50.000 €

 

 

 

74144000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl.

 

 

 

50.000 €

2025

54144000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl.

 

50.000 €

 

 

 

74144000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl.

 

 

 

50.000 €

 

Die finanziellen Mittel in 2024 und 2025 sind Bestandteil der Anmeldung der Doppelhaushaltsplanung 2024/2025, vorbehaltlich des Beschlusses der Haushaltssatzung durch die Bürgerschaft, sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

in Vertretung



Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter der Oberbürgermeisterin und
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.10.2023 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen