Beschlussvorlage - 2023/BV/4658
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.10.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Empfehlung
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04.10.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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17.10.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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02.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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08.11.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.11.2023
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung M-V i.v.m. § 6 (2) Nr. 2 und § 17 (1) EigVO M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Begründung der Dringlichkeit für den KOE-Ausschuss:
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde mit dem Ziel der Darstellung über die gesamte Planungsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 erstellt. Diese basiert unter anderem auf vielen Vorhaben und Projekten, die seitens des Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgesetzt werden müssen. Eine parallele Abdeckung zweier Ausschüsse am 08.11.2023 kann nicht gewährleistet werden. Des Weiteren ist der Betriebsausschuss als wesentliches Gremium als erstes zu beteiligen. Zur rechtzeitigen Sicherstellung aller erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Umsetzung des Wirtschaftsplans ist insoweit eine diesbezügliche Beschlussfassung in der Sitzung des Betriebsausschusses am
4. Oktober 2023 dringend erforderlich. Eine spätere Entscheidung könnte in der Konsequenz zu finanziellen Auswirkungen durch zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von bestimmten Großprojekten führen.
Sachverhalt:
Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:
1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte
2. Grundstücksbewirtschaftung HRO
Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der geplante Jahresgewinn 3.996 TEUR. Der KOE empfiehlt die Ausschüttung an die Gemeinde und im gleichen Zuge einen Investitionszuschuss durch die Kernverwaltung für den Theaterneubau.
Die Investitionen und Finanzierungen für 2024 stellen sich wie folgt dar:
Investitionskosten 124.530 TEUR
Geplante Kreditermächtigung 2024 62.464 TEUR
Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres 17.595 TEUR
Fördermittel 31.604 TEUR
Eigenmittel 12.867 TEUR
Im Geschäftsfeld Fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 35.657 TEUR umgesetzt werden. Davon entfallen 13.550 TEUR auf den Bereich Soziales, 19.547 TEUR auf den Bereich Gewerbe und 2.560 TEUR auf Planungen.
Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 88.873 TEUR ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Bereich Schule & Sport 38.016 TEUR, auf den Bereich Verwaltung 41.912 TEUR und auf Planungen 8.945 TEUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Mietzins Geschäftsfeld HRO: 24.570 TEUR
davon für die OE Hauptamt Mieten Gebäude: 6.061 TEUR
davon für die OE Schulverwaltungsamt Mieten Gebäude: 14.370 TEUR
davon für die OE Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
Mieten Gebäude: 4.139 TEUR
Betriebskostenvorauszahlung HRO 21.276 TEUR
davon für die OE Hauptamt BKVZ Gebäude KOE 6.022 TEUR
davon für die OE Hauptamt BKVZ Gebäude Fremdanmietung: 376 TEUR
davon für die OE Schulverwaltungsamt BKVZ Gebäude KOE: 11.216 TEUR
davon für die OE Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt
BKVZ Gebäude KOE: 3.662 TEUR
Sonstige Dienstleistungen HRO 1.250 TEUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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477,3 kB
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