Beschlussvorlage - 2023/BV/4616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung von investiven Auszahlungen für die Zahlung eines Investitionszuschusses an den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der HRO, im Finanzhaushalt 2023 in Höhe von 4.515.416,38 EUR für die Maßnahme 1562301202200199 Investitionszuschuss an den
KOE-Pos. 1 wird erteilt.

 

2. Die Deckungen der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgen aus dem TH 99 Rostocker Oval von den Maßnahmen 9954103202000119 Warnowbrücke-Pos. 3 in Höhe von 1.889.416,38 EUR, 9955106202200199 Erschließung Warnowquartier BUGA nicht relevant-Pos. 1 in Höhe von 2.163.800 EUR und 9951120202000225 Freiflächengestaltung Stadtpark-Pos. 3 in Höhe von 462.200 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung der HRO


bereits gefasste Beschlüsse: keine
 

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Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt“ wurde festgestellt (Nr. 2023/BV/4539) und mit Beschluss der Bürgerschaft wird der Jahresgewinn in Höhe von 4.515.416,38 Euro an die HRO abgeführt.


In der Begründung der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt“ wird aufgeführt, dass die Verwaltung der HRO beabsichtigt zur Unterstützung des Investitionsvorhabens Theaterneubau dem KOE einen Investitionszuschuss in Höhe des Jahresgewinns 2022 zu gewähren. Der Investitionszuschuss soll der Finanzierung des Theaterneubaus dienen.

Gemäß § 12 Abs. 4 GemHVO ist ein positiver Saldo der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen, welcher bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird, Voraussetzung um investive Auszahlungen aus diesem zu decken. Sowohl der Finanzplanzeitraum der Haushaltsplanung 2022/2023 als auch der Haushaltsplanung 2024/2025 weisen ein Defizit in der Verwaltungstätigkeit auf. Eine Deckung durch die Gewinnabführung aus den Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit ist somit nicht möglich.

Somit wird die Auszahlung eines investiven Zuschusses an den KOE im Rahmen des Investitionshaushaltes 2023 außerplanmäßig bereitgestellt und gedeckt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Außerplanmäßige Bewilligung von Mehrauszahlungen im TH 15, gedeckt durch Minderauszahlungen im TH 99.
 

  1. Überschreitung des Teilhaushaltes aufgrund der bevorstehenden Mehrauszahlungen

unter 2. (siehe dazu GA 2/15 – Pkt. 7.3.3):

 

Die außerplanmäßigen Mehrauszahlungen können im eigenen Teilhaushalt nicht durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen gedeckt werden. Eine Überschreitung des Teilhaushaltes 15 wird notwendig, da noch zur Verfügung stehende Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2023 bereits anderweitig gebunden und zwingend erforderlich sind.

 

  1. Mehrauszahlungen

 

Produkt: 62301  Bezeichnung: Eigenbetrieb Kommunale

  Objektbewirtschaftung und -entwicklung der HRO

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

1562301202200199

Investitionszuschuss an den KOE

Investitionsposition

1

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände aus Transferleistung (Zuwendungen, Zuschüsse)

Finanzauszahlungskonto

62301.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

Reste Vorjahr

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

noch verfügbar

=

0

Neue Haushaltsüberschreitung

 

4.515.416,38

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Gemäß § 12 Abs. 4 GemHVO ist ein positiver Saldo der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen, welcher bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird, Voraussetzung um investive Auszahlungen aus diesem zu decken. Sowohl der Finanzplanzeitraum der Haushaltsplanung 2022/2023 als auch der Haushaltsplanung 2024/2025 weisen ein Defizit in der Verwaltungstätigkeit auf. Eine Deckung durch die Gewinnabführung aus den Einzahlungen in der Verwaltungstätigkeit ist somit nicht möglich.

Somit kann ein investiver Zuschuss an den KOE nur dann erfolgen, wenn dieser durch den Investitionshaushalt gedeckt wird.

b) Unvorhersehbarkeit

Zum Zeitpunkt der Planaufstellung für den Doppelhaushalt 2022/2023 war der Investitionszuschuss an den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aus dem Kernhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 nicht vorhersehr.

 

  1. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 4.515.416,38 EUR

 

Produkt: 54103 Bezeichnung: Rostocker Oval - Warnowbrücke

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

9954103202000119

Warnowbrücke

Investitionsposition

3

Geleistete Anzahlungen

Finanzauszahlungskonto

54103.78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

15.651.300

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

27.571,15

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

15.623.728,85

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

1.889.416,38

 

 

Produkt: 55106 Bezeichnung: Bundesgartenschau (BUGA) –

   Erschließung Warnowquartier nicht

   BUGA relevant

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

9955106202200199

Erschließung Warnowquartier BUGA nicht relevant

Investitionsposition

1

Geleistete Anzahlungen

Finanzauszahlungskonto

55106.785732001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

- in EUR -

 

Ansatz

 

8.563.800

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

-3.010.000

AO

-

0

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

5.553.800

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

2.163.800

 

Produkt: 51120 Bezeichnung: Bundesgartenschau (BUGA)–

   Fördergebiet

   „Nördliches Warnowrund“

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

9951120202000225

Freiflächengestaltung Stadtpark

Investitionsposition

3

Geleistete Anzahlungen

Finanzauszahlungskonto

51120.78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

 

- in EUR -

Ansatz

 

7.099.000

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

10.321,47

Aufträge

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

7.088.678,53

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

462.200

 

Begründung der Minderauszahlungen

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 2018/BV/3684 beschloss die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 16.05.2018 den Oberbürgermeister zu beauftragen, eine Bewerbung um die Bundesgartenschau im Jahre 2025 bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft einzureichen. Grundlage der Bewerbung war das Konzept zur Verknüpfung von Stadtentwicklung und Gartenausstellung.

 

Am 21.10.2020 beschloss die Bürgerschaft mit Beschlussvorlage Nr. 2020/BV/1359 die in der Leitentscheidung dargestellten Projektbausteine bis zum Jahre 2025 zu realisieren. Innerhalb dieser Projektbausteine sollte 2025 die Bundesgartenschau in Rostock stattfinden.

 

Mit Dringlichkeitsvorlage Nr. 2022/DV/3344 beschloss die Bürgerschaft am 22.06.2022 die Leitentscheidung aufzuheben. Gleichzeitig wurde der Oberbürgermeister beauftragt, Projektbausteine der Stadtentwicklung umzusetzen und mit Nachdruck und zeitlich unabhängig von einer Bundesgartenschau durch Einbindung der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH zu realisieren.

 


Unter Berücksichtigung dieses Verlaufes ist die Maßnahme Erschließung Warnowquartier nicht BUGA relevant nicht mehr Bestandteil der Kofi der RGS vom 11.04.2023, sodass im Haushaltsjahr 2023 hierfür keine Auszahlungen zu prognostizierten sind.

 

Ebenfalls fand mit Kofi der RGS vom 11.04.2023 eine Neubewertung der Maßnahmen statt.

 

Die Differenz der bisherigen Planungen aus Gesamtauszahlungen sowie Bundesförderung bildet den städtischen Eigenanteil ab. Der unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Auszahlungen für die Maßnahmen sowie der durch die RGS prognostizierten bis zum Jahresende abfließenden Werte verbleibende Eigenanteil, welcher im Haushaltsjahr 2023 nicht in Anspruch genommen wird, kann somit als Deckungsquelle zum Einsatz kommen.

 

Mit der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2024/2025 werden sämtliche das Rostocker Oval betreffende Maßnahmen neu geordnet und veranschlagt.

 

 

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Beschlüsse

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02.11.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2023 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen