Antrag - 2023/AN/4435

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Beratungsfolge

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- auf Bitte der Einreichenden zurückgestellt bis zur Sitzung am 15.11.23/ Krae, 17.10.23
- am 09.11.2023 erneut von TO BS 15.11.2023 bis zur Sitzung am 17.01.2024 zurückgestellt.     03.1/Wo.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

  1. Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
     
  2. Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
     
  3. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.

 

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Sachverhalt:

 

Häufig sind die Zeitketten der Gremienbefassungen so knapp bemessen, dass die Ortsbeiräte keine Möglichkeit haben, Bauherr*innen vor einer möglichen Stellungnahme des Ortsbeirats einzuladen und anzuhören. Eine rechtzeitige Information von i.d.R. mind. 6 Wochen vor der entsprechenden Sitzung soll dies künftig verbessern. Im Interesse eines effektiven Verfahrens sollen die Ortsbeiräte – mit Zustimmung der Bauherr*innen – außerdem alle relevanten Informationen zum Bauvorhaben direkt erhalten können. Derzeit müssen auch Ortsbeiratsmitglieder diese häufig in den Ortsämtern einsehen, was im Ehrenamt mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine. 

 

 

 

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Andrea Krönert und Uwe Flachsmeyer (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Christian Albrecht (Fraktion DIE LINKE.PARTEI)

Thoralf Sens (Fraktion der SPD)

 

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Beschlüsse

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21.09.2023 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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26.09.2023 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

  1. Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
     
  2. Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
     
  3. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.

 

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26.09.2023 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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26.09.2023 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - abgelehnt

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27.09.2023 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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04.10.2023 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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04.10.2023 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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05.10.2023 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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05.10.2023 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zurückgestellt

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05.10.2023 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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10.10.2023 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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10.10.2023 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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10.10.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - vertagt

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10.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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11.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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11.10.2023 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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17.10.2023 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.10.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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17.10.2023 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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17.10.2023 - Ortsbeirat Biestow (13)

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24.10.2023 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

  1. Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
     
  2. Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
     
  3. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.

 

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02.11.2023 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

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07.11.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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16.01.2024 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgestellt

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20.02.2024 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

  1. Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
     
  2. Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
     
  3. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.

 

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19.03.2024 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt:

  1. Die Ortsbeiräte so rechtzeitig über Bauvorhaben mit einer Rohbausumme ab 500.000 € zu informieren, dass den Ortsbeiräten vor Abgabe einer Stellungnahme ausreichend Zeit – in der Regel sechs Wochen – bleibt, den Bauherr*innen eine Vorstellung des Vorhabens auf der nächsten Ortsbeiratssitzung oder in dem dafür zuständigen Ausschuss zu ermöglichen.
     
  2. Zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens bei den jeweiligen Bauherr*innen automatisch zu erfragen, wo und in welcher Größe die Errichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder geplant ist.
     
  3. Spätestens ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung des Spielplatzes sowie die Umsetzung von weiteren Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. dem B-Plan erfolgt sind. Der jeweilige Ortsbeirat ist hierüber zu informieren.