Stellungnahme - 2023/AF/4373-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Anliegen:

 

 

  1. Was ist der aktuelle Stand der Planungen? Wie lautet der genaue Zeitplan für den Baubeginn und die Fertigstellung des Projekts? Gibt es hierzu bereits konkrete Termine oder Zeitrahmen?

 

Zum Bauantrag (Az. 00947-21) für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses - Hotel, Mikroapartments (180 WE), Nahversorger, Parkhaus“ wurde am 19.09.2022 die Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) erteilt.

 

Zu dem Bauvorhaben liegt der UBA ein Antrag als Nachtrag über Änderungen zur Baugenehmigung vor (Az. 02805-22). Der Antrag wird derzeit geprüft. Die beantragten Änderungen gegenüber der Baugenehmigung sind geringfügig. Das laufende Verfahren behindert den Baubeginn nicht.

 

Am 19.12.2022 wurde der UBA durch den Antragsteller CKS Bau und Projektentwicklung GmbH der Baubeginn zum 01.02.2023 angezeigt. Bauablauf und Fertigstellungstermine des Vorhabenträgers sind der UBA nicht bekannt. 

 

Im Kaufvertrag für das Baugrundstück verpflichtete sich der Vorhabenträger, nach Erteilung der Baugenehmigung zunächst die temporäre PKW-Stellfläche im Bereich der Südstadt (A.-Kossel-Platz) fertigzustellen und anschließend innerhalb von 8 Monaten nachhaltig mit dem Bau zu beginnen. Die Stellfläche wurde im Januar 2023 fertiggestellt und an die Stadt übergeben.

 

  1. Gab es Verzögerungen oder Hindernisse, die den Baustart bislang verzögert haben? Wenn ja, welche waren diese und welche Überlegungen gibt es, diese zu umgehen, um das Projekt voranzutreiben?

 

Um die zukünftige Nutzung des Neubaus zu gewährleisten, wurde am 01.07.2020 ein städte-baulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der CKS Bau und Projektentwicklung GmbH (Vorhabenträger) geschlossen, der die Planung und Herstellung zum „Ausbau der Zufahrt zum Stadthallenparkplatz sowie zum Ausbau der Kreuzung Ziolkowskistr./Erich-Schlesinger-Straße mit Errichtung einer Lichtsignalanlage“ beinhaltet.

 

Mit dem Bau darf erst nach Genehmigung der Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt begonnen werden. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (EGP) wurde im März 2022 bei der Stadt eingereicht. Dem Bauherrn wurde mit Schreiben vom 11.07.2022 mitgeteilt, dass die EGP zu überarbeiten und neu einzureichen ist. Die Überarbeitung der Planung wurde dem Tiefbauamt bisher nicht eingereicht.

 

Im Kaufvertrag für das Baugrundstück ist festgelegt, dass sich der Erwerber verpflichtet, das Bauvorhaben binnen weiterer 30 Monate nach Herstellung der Gründung fertigzustellen


 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

 

 

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Beschlüsse

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07.06.2023 - Bürgerschaft - vertagt

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05.07.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben