Änderungsantrag - 2023/BV/4102-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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durch die Einreichenden aufgrund der SN in der Sitzung am 07.06.23 zurückgezogen (Krae, 12.06.23)

Beschlussvorschlag:

Die BV wird zwischen § 6 (zusätzliche Bedarf) und § 7 Kita-Stadtelternrat um einen neuen Paragraphen ergänzt, mit folgendem Wortlaut

 

㤠7 Platzvergabe in Kindertageseinrichtungen

Die Vergabe von Plätze in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt über den Kitaplaner. Die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tätigen Träger und Betreiberinnen und Betreiben sind verpflichtet, der Stadt alle notwendigen Informationen für die Platzvergabe über den Kitaplaner zeitnah zukommen lassen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sicher, dass das Meldeverfahren über den Kitaplaner technisch handhabbar und barrierearm angewendet werden kann.  Die Details sind in den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den Trägern zu regeln.“

 

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Sachverhalt:

Der Kitaplaner wurde eingeführt, um die Kitaplatzvergabe zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Seit Jahren ist es jedoch Realität, dass nicht alle Träger ihre Platzkapazitäten im Kitaplaner offenlegen. Durch die explizite Aufnahme der Platzvergabe in Kindertageseinrichtungen durch den Kitaplaner in die Kifög-Satzung soll dieses Problem behoben werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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liegen nicht vor.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens   gez. Christian Albrecht  

SPD     DIE LINKE.PARTEI  

 

 

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Beschlüsse

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07.06.2023 - Bürgerschaft - zurückgezogen