Beschlussvorlage - 2023/BV/4308

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2023 für eine
VE über 500.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 zugunsten der Maßnahme 6654101201800619 – Grundsanierung Herweghstraße im Produkt 54101,
Konto 78532000 wird erteilt.
 

Die Deckung der VE und des korrespondierenden Ansatzes erfolgt aus Maßnahme 6654101201801417– städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Am Südring Groter Pohl, Produkt 54101 Konto 78532000.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4 S. 2 KV M-V i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 1 Hauptsatzung der HRO
 

Reduzieren

Sachverhalt/ Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung

 

Teilhaushalt: 6600 Produkt: 54101

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201800619

Grundsanierung Herweghstraße

Investitionsposition

2

     

 

 

in               EUR-

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

Gesamt

 

1.500.000

1.000.000

0

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

 

+/-

+/-

+/-

 

0

0

0

Aufträge VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

-

     

     

     

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

=

1.500.000

1.000.000

     

     

     

Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024 

für das Haushaltsjahr 2025

 

Gesamt

3.000.000

1.500.000

1.500.000

 

 

Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung

 

a) Unabweisbarkeit

Die Herweghstraße ist mit Kopfsteinpflaster befestigt und in einem baulich schlechten Zustand. Die Verkehrssicherheit ist nur noch bedingt gegeben. Die Straße wird im Lärmaktionsplan als Lärmbrennpunkt S 19 genannt. Die Erneuerung ist somit unabdingbar und zeitnah notwendig. Es ist geplant, das Sanierungsvorhaben gemeinsam mit dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband/ Nordwasser AG und den Stadtwerken Rostock AG (SWRAG) auszuschreiben.

 

Aufgrund des stark veralteten Entwässerungskanals und der Trinkwasserleitungen werden auch diese Leitungen im Zuge des Straßenbaus durch die Nordwasser zeitgleich erneuert. Weiterhin sind die Neuverlegung einer Fernwärmeleitung durch die SWRAG sowie Kabelarbeiten verschiedener Versorger geplant. Derzeit wird die Ausführungsplanung einschließlich Ausschreibung erarbeitet. Es sind bereits und werden derzeit intensive Abstimmungen zwischen den Beteiligten geführt, um eine Zusammenarbeit der
verschiedenen Gewerke, die Berücksichtigung vom ÖPNV, den Anliegern und notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen zu gewährleisten.

b) Unvorhersehbarkeit:

Entsprechend Planungsfortschritt und aktueller Kostenberechnungen sind zur Absicherung der Ausschreibung im Haushalt Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2023 für 2024 in Höhe von 1,5 Mio. EUR und VE 2023 für 2025 ebenfalls in Höhe von 1,5 Mio. EUR notwendig. Aufgrund von Kostensteigerungen im Planungsfortschritt war dies so nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund muss zusätzlich und zur Absicherung des Ausschreibungsergebnisses eine Umverteilung VE für die Jahresscheibe 2023 für 2025 i.H.v.
500 TEUR erfolgen.

 

Im Zusammenhang mit den vorgenannten Erläuterungen und zeitlichen/ terminlichen Abhängigkeiten in der Maßnahme ist die Ausschreibung zwingend im September 2023 zu veranlassen.


 

  1. Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE

1.

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801417

Städtischer Anteil Wohnungsbaustandort Am Südring Groter Pohl

Investitionsposition

2

 

 

    in EUR

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

Gesamt

     

500.000,00

500.000,00

0

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

 

+/-

+/-

+/-

     

-500.000,00

0

     

     

Aufträge VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

 

-

-

-

 

0

0

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr 2025

für Haushaltsjahr

 

=

=

=

     

0

500.000,00

0

als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen

für Haushaltsjahr 2025 

 

 

Gesamt

 

500.000,00

500.000,00

     

 

Begründung:

 

Es gibt für diese Maßnahme noch keinen gültigen B-Plan. Entsprechend verzögert sich die Ausführung des Vorhabens. Für den neuen Haushaltsplan 2024/ 2025 gibt es keine aktuellen Ansätze. Der gegenwärtige gültige Finanzplan wird für diese Jahresscheibe nicht in Anspruch genommen.

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

Reduzieren

 

 

 

Reduzieren


Eva-Maria Kröger

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.05.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen