Beschlussvorlage - 2023/BV/4302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung einer VE über 490.000 EUR für die Maßnahme 7355201202300118 Kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz im Produkt 55201 Konto 78532000 im Finanzhaushalt 2023 für das Haushaltsjahr 2024 wird erteilt.
     
  2. Die Deckung der VE in Höhe von 490.000 EUR erfolgt aus der Maßnahme 8354805201800103 – Herrichtung Spülfeld/ Neubau Spüleranlegestelle Radelsee.

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 4 S. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m.
    § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung der HRO


bereits gefasste Beschlüsse: keine
 

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Sachverhalt:     * einschl. redaktioneller Änderung im 4. Absatz des Sachverhaltes  (03.1/Wo. 23.05.23)

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 27.06.2023 über die 2. Änderung des Erschließungsvertrages zum B-Plan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ vom 23.12.2019 entscheidet. Mit der Vertragsänderung soll auf eine inzwischen vorgenommene Planungsänderung der Regenwasserentsorgung reagiert werden.
 

Bei der Umsetzung der Entwässerungskonzeption werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 589.763 EUR entstehen. Der Vertrag regelt die Vorfinanzierung durch den Erschließungsträger. Der Erschließungsträger übernimmt die Kosten zur Regenentwässerung der Flächen südlich der
B-Planes in Höhe von 100.260 EUR. Auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten wird die Stadt dem Erschließungsträger anteilige Kosten in Höhe von 490.000 EUR für die Entwässerung der Ortslage Biestow Ausbau und möglicher Erweiterungsflächen erstatten.


Im Rahmen der Ausführungsplanung für die Erschließung zeigte sich, dass die vor Ort anstehenden Böden das vorgesehene Maß an Versickerung nicht zulassen und die tatsächlichen Geländehöhenverläufe die Ableitung eines Teils des Niederschlagswassers in südliche Richtung erfordert.

Es ist nun geplant, einen Graben auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Biestow, Flur 1, Flurstück 130 auszubauen und so zu dimensionieren, dass   das Vertragsgebiet *   und die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen als mögliche Erweiterungsflächen des Erschließungsgebietes an die Regenwasserentwässerung angeschlossen werden können.

 

Der Erschließungsträger ist zur Vorfinanzierung sämtlicher Kosten bereit, die bei der Umsetzung des Entwässerungskonzeptes entstehen.

In Bezug auf die Kosten, die der Entwässerung der Ortslage Biestow Ausbau und möglicher Erweiterungsflächen des Erschließungsgebietes dienen, ist eine Refinanzierung der Stadt erforderlich.

Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Maßnahme, die von der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden könnte. Daher ist zur Sicherstellung der Finanzierung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

 

überplanmäßig VE  außerplanmäßig VE

 

 

Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung

 

Teilhaushalt: 73 Produkt: 55201

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

7355201202300118   

Kommunale Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz

Investitionsposition

1

Wohnungsbauentwicklung Groß Biestow

 

     -in EUR-

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

0

0

     

     

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

+/-

+/-

+/-

     

     

     

     

Aufträge VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

-

     

     

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

=

     

     

     

Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024 

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

Gesamt

490.000

490.000

     

     

 

 

Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung

 

a) Unabweisbarkeit

Der Gewässerausbau ist gemäß Landeswassergesetz M-V eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Zuge der Regenentwässerungsplanung für das Baugebiet Kiefernweg fordert die HRO/das Amt für Umwelt- und Klimaschutz den EU-wasserrahmenrichtlinienkonformen Ausbau eines bisher verrohrten Gewässers in einen Ausbauszustand, der deutlich über die Erschließungserfordernisse des WIRO-Gebietes hinausgeht. Dies ist erforderlich, um Regenentwässerung künftiger weiterer geplanter Baugebiete für das 100-jährliche Ereignis zu gewährleisten. Zudem hat eine Kamerabefahrung ergeben, dass die Rohrleitung nicht mehr leistungsfähig und in einem schlechten Zustand ist.

 

Das wiederhergestellte, naturnah ausgebaute Gewässer nimmt zudem das Regenwasser der Bestandsbebauung Biestow Ausbau auf - die Maßnahme ist für die HRO daher unabweisbar.

b) Unvorhersehbarkeit:

Die geplante Erschließung, als Voraussetzung für die Umsetzung des Wohnungsbaus, ist für dieses Jahr bei der WIRO vorgesehen. Der Gewässerausbau als wesentlicher Bestandteil für die Erschließung muss daher zeitgleich erfolgen und ist deswegen unaufschiebbar.

 

Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

8354805201800103

Herrichtung Spülfeld/ Neubau Spüleranlegestelle Radelsee

Investitionsposition

4

Herrichtung Spülfeld Radelsee

 

    in EUR

Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

Gesamt

2.000.000

2.000.000

     

     

bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE

für Haushaltsjahr 2024  

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

+/-

+/-

+/-

     

     

     

     

     

Aufträge VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

-

-

-

     

     

     

     

Verfügbar VE

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

für Haushaltsjahr      

 

=

=

=

     

     

     

     

als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen

für Haushaltsjahr 2024 

für Haushaltsjahr        

für Haushaltsjahr      

 

Gesamt

 

490.000

490.000

     

     

 

 


Begründung:

Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE für das Jahr 2023 in Höhe von 2,0 Mio. EUR für die Herrichtung Spülfeld/Neubau Spüleranlegestelle Radelsee. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme wurde das Vorhaben neu geordnet. Das führte zu einer Überarbeitung/Anpassung der Entwurfsplanung und somit zur Verzögerung zur Umsetzung der Maßnahme. Trotz der Antragstellung einer Zuwendung die mit Aktenzeichen GRWI-19-0040 vom LFI-MV registriert wurde, liegt keine Veranschlagungsreife zur Durchführung der Investition im vollen Umfang vor. In Folge dessen wird die VE im Jahr 2023 nicht in voller Höhe in Anspruch genommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  73

Produkt: 55201  Bezeichnung: Gewässerunterhaltung und -aufsicht

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: 735520120230018 Bezeichnung: Kommunale
Gemeinschaftsaufgabe Binnenhochwasserschutz

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2024

78532000

 

 

 

490.000

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

X

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Beschlüsse

Erweitern

25.05.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen