Beschlussvorlage - 2023/BV/4082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Mittel in Höhe von 3.028.000 EUR werden der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) als Eigenkapital zugeführt.

Die Ermächtigung, die Erhöhung über die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) vorzunehmen, wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

§ 6 Abs. 9 Hauptsatzung


bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2021/BV/2054 vom 21.04.2021, Nr. 2021/BV/2222 vom 19.05.2021

 

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Sachverhalt:

 

Durch die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) wird der öffentliche Personennahverkehr in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erbracht. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2021/BV/2054 in Verbindung mit Nr. 2021/BV/2222 wurde eine Angebotsausweitung für den Rostocker Nordosten und Nordwesten im Jahr 2022 beschlossen. Für die Umsetzung der Angebotsoffensive hat die Bürgerschaft beschlossen, der RSAG einen investiven Zuschuss für die Beschaffung von 5 Elektrobussen einschließlich der erforderlichen Infrastruktur in Höhe von 4.430.000 EUR zu gewähren. Die RSAG wurde beauftragt, mögliche Förderungen für die Beschaffung der Busse zu erschließen. Der Zuschuss erfolgt beihilfenrechtskonform.

 

Die RSAG hat nach einem Förderaufruf für alternative Antriebe von Bussen im Personen­nahverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am 27.01.2022

Förderanträge gestellt. Am 20.07.2022 gingen der RSAG die entsprechenden Förder­bescheide für die Elektro- und Biomethanbusse und am 16.08.2022 für die Infrastruktur zu. In den Förderanträgen und den entsprechenden Förderbescheiden sind neben den 5 Bussen für die Angebotsoffensive alle weiteren bis 2025 benötigten Elektrobusse und Biomethanbusse enthalten.

Auf die 5 Elektrobusse der Angebotsoffensive einschließlich der anteiligen Infrastruktur entfällt eine Bundesförderung von insgesamt 1.584.648 EUR.


Die Förderbedingungen schließen Doppelförderungen bzw. die Kumulation mehrerer Investitionszuschüsse aus.

 

Um die Inanspruchnahme der Bundesförderung zu sichern, darf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur den Anteil mit einem Investitionszuschuss fördern, der nicht im Bundesprogramm alternative Antriebe Berücksichtigung findet. Die sich aufgrund der Förderrichtlinie ergebende Höchstförderung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt damit 1.402.000 EUR. Der Bescheid zur Projektförderung über eine einmalige zweckgebundene Zuwendung über 1.402.000 EUR zur anteiligen Finanzierung der Angebotsoffensive 2022 wurde am 11.12.2022 gegenüber der RSAG erlassen.

 

Die Mittel aus der Bundesförderung und der maximal mögliche Investitionszuschuss der HRO reichen nicht zu einer vollständigen Finanzierung der Investitionsmaßnahme aus.
Da der Spielraum zur weiteren Kreditaufnahme durch die RSAG durch die hohe Fremdfinanzierung des Straßenbahnersatzes (28 neue Bahnen, 10 zu sanierende Bahnen) stark eingeschränkt ist, wird empfohlen, die frei werdenden Haushaltsmittel in Höhe von 3.028.000 EUR der RSAG als Eigenkapital zuzuführen. Damit wird die RSAG in die Lage versetzt, den prognostizierten Eigenanteil der Angebotsoffensive zu finanzieren und notwendige ÖPNV-Projekte (Baumaßnahmen wie Werftdreieck, Haltestelle Warnow-Quartier) in Angriff zu nehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsrechtliche Ermächtigungen stehen durch Übertragung aus dem Haushaltsjahr 2022, Teilhaushalt 15 Zentrale Steuerung, Produkt 54701 Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH, Investitionsmaßnahme Nr. 1554701202100299, Pos. 1 Angebotsoffensive RSAG – Zuschuss Elektrobusse, Zuschuss RSAG – Elektrobusse, Konto 78440001 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände – zweckgebunden in Höhe von 3.028.000 EUR zur Verfügung.

 

Teilhaushalt:    15 Zentrale Steuerung

Produkt:    54701

Bezeichnung:    Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

Investitionsmaßnahme Nr.:  1554701202100199, Pos. 3

Bezeichnung:    Eigenkapitalerhöhung, Auszahlungen an verbundene
     Unternehmen

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

2023

78619000 – Auszahlungen für Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen – sonstige Anteilsrechte

 

 

 

3.028.000 EUR

 


 

x

 Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

 liegen nicht vor.

 

 

 werden nachfolgend angegeben:

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

 Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

 Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Beschlüsse

Erweitern

25.05.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.05.2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen