Stellungnahme - 2023/AF/4298-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Unter welchen Gesichtspunkten wurde die Entscheidung getroffen, die Lange Straße nach Beendigung des Modellversuchs als Fahrradstraße mit Mischverkehr fortzuführen? Wieso wurde diese Entscheidung ohne Diskussion mit dem politischen Raum vorgenommen? Wurden alternative Lösungen oder andere Standpunkte in diese Entscheidung mit einbezogen?

 

Die Entscheidung zur dauerhaften Anordnung der Fahrradstraße in der Langen Straße wurde im Ergebnis der Auswertung der erhobenen Verkehrsdaten mit den beteiligten Fachämtern sowie einer Abwägung der möglichen Alternativen getroffen. Neben dem Rad- und Kfz-Aufkommen wurde auch die detaillierte Unfallstatistik herangezogen. Weiterhin sind die Anmerkungen und Hinweise aus dem eigens gegründeten Projektbeirat in die Bewertung eingeflossen. Die Fahrradzählstellen zeigten einen leicht steigenden Trend des Radverkehrsaufkommens seit Eröffnung der Fahrradstraße im Vergleich zu den Vorjahren (auch vor der Pandemie). Auch wenn die Führung im Mischverkehr weiterhin ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden erfordert, so ist durch die Fahrradstraße die Verkehrsführung u.a. durch die Piktogramme, deutlich klarer und der Vorrang für den Radverkehr eindeutig geregelt. Dies bietet dem Radfahrenden mehr Sicherheit und Eindeutigkeit im Vergleich zu der Radverkehrsführung vor der Einführung der Fahrradstraße. Mit der Fahrradstraße hat sich die Erreichbarkeit der Innenstadt verbessert und befürchtete negative Konsequenzen für den Einzelhandel traten nicht auf, da u.a. alle Parkflächen erhalten geblieben sind und die Sperrung der Durchfahrt auf Höhe der Krämerstraße nicht erforderlich wurde.

 

Über die gesamte Dauer des Verkehrsversuchs erfolgte ein regelmäßiger Austausch mit dem eigens gegründeten Projektbeirat, bestehend aus Anwohnenden, Vertretern des Einzelhandels, der Gastronomie, der Radverkehrslobby sowie des Ortsbeirates Stadtmitte und der WIRO. Weiterhin wurde die Auswertung des Verkehrsversuchs sowie die Empfehlung der dauerhaften Anordnung der Fahrradstraße seit Frühjahr 2023 in folgenden Gremien vorgestellt: IHR Verkehrsausschuss (30.3.), Fahrradforum (30.3.), Einzelhandelsverband (5.4.), Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung (13.4.), Projektbeirat Lange Straße (26.4.).

 

Der Ortsbeiratsvorsitzende Stadtmitte ist im Rahmen der Projektbeiratssitzung beteiligt worden und am 10.5. erfolgte die Vorstellung vor den Ortsbeiratsmitgliedern auf der nächsten Sitzung.


Alternative Lösungen zur Fahrradstraße wurden während der Abwägung mit den Fachämtern diskutiert, erforderten jedoch umfangreiche bauliche Veränderungen, die kurzfristig nicht finanzierbar sind.              

 

2. Wurde eine umfassende, vorläufige Bewertung des Modellversuchs vorgenommen? Inwiefern wurden die Meinungen der Anwohner und Nutzer der Langen Straße berücksichtigt?

 

siehe Antwort auf Frage 1

 

3. Der Modellversuch wurde auch deswegen unternommen, da eine Realisierung der Langen Straße hin zu einer Fahrradstraße laut Straßenverkehrsverordnung (StVO) rein technisch nicht umsetzbar war. Welche Ergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen sich benennen, die diese Annahme augenscheinlich nachhaltig außer Kraft setzen?

 

Seit dem 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Diese brachte zahlreiche Novellierungen für den Radverkehr, einerseits aufgrund der Zunahme des Radverkehrs in den vergangenen Jahren und um Radfahrende im Straßenraum besser zu schützen. Mit der Novellierung wurde auch die entsprechende Verwaltungsvorschrift angepasst, welche am 21. November 2021 in Kraft trat. In diesem Zuge wurden die darin formulierten Anforderungen an die Einrichtung einer Fahrradstraße überarbeitet, die nun eine dauerhafte Anordnung in der Langen Straße ermöglichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

 

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Beschlüsse

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07.06.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben