Beschlussvorlage - 2023/BV/4158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden und Zuwendungen an das Klinikum Südstadt Rostock von insgesamt 1.150,00 EUR gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V


bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.2023 Spenden und Zuwendungen über insgesamt EUR 1.150,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von jeweils über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 



Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Hospiz eingegangen.

Hat der Spender bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden, sonst ist die Adresse derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendung wird durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der
§§ 51 ff. AO für die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheits­wesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von 1.150,00 EUR.

 

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Eva-Maria Kröger

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen