Beschlussvorlage - 2023/BV/4102

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages­einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -KiföG- Satzung (Anlage 1 einschl. Anlage 2 „Hort ohne Krippe und Kindergarten“ und Anlage 3 „Kindertagesstätte zu § 8 der KiföG-Satzung“).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2021/BV/2396 vom 18.08.2021

Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung)
 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Anpassungen wie die Einführung des beitragsfreien Ferienhortes und Änderungen im Tarifvertrag (TVöD SuE-Sozial- und Erziehungsdienst) machten eine Überarbeitung der bestehenden KiföG-Satzung notwendig.

 

§ 12 Abs. 4 der Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung) fordert darüber hinaus eine regelmäßige Überprüfung und Evaluation der bestehenden Regelungen der derzeit geltenden KiföG-Satzung. Bei dieser Überprüfung wurde insbesondere festgestellt, dass die Berechnung der Freistellungsanteile für die Leitungstätigkeit in den Horten ohne Krippe und Kindergarten nachjustiert werden musste.

 

In diesen Einrichtungen sind überwiegend Teilzeitbeschäftigte tätig. Dadurch erhöhen sich die Anzahl der einzelnen Mitarbeitenden und die damit verbundenen Aufgaben in der Personalführung und -verantwortung.

Dieser Besonderheit soll Rechnung getragen werden.

 

Zusätzlich wurden redaktionelle Anpassungen zum besseren Verständnis vorgenommen.

 

Bei Abschluss eines Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vorpommern haben diese Regelungen Vorrang. Die KiföG-Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist entsprechend anzupassen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhung der finanziellen Mittel zur vormaligen Satzung wurde auf Basis der betreuten Kinder zum Stichtag 31.01.2023 und bei Anwendung des TVöD ermittelt.

 

Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales

Produkt: 36101   Bezeichnung: Tageseinrichtungen

                                                                                     (§§ 22, 22 a, 23 SGB VIII)

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2023

54191100/74191100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (KiföG M-V) - Entgelte

 

175.376,90EUR

 

175.376,90EUR

2023

41442070 / 61442070 Zuweisung vom Land – allgemeine Förderung Kita

95.580,41 EUR

 

95.580,41 EUR

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

Die finanziellen Auswirkungen betreffen den Zeitraum ab 05/2023.

Auswirkungen ab 2024 werden in der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt.

 

 

 

Reduzieren

Eva-Maria Kröger

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.04.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.04.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

26.04.2023 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen