Änderungsantrag - 2023/BV/4037-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsentwurf wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 a) wird der ermäßigte Betrag von „,2,95 €“ in „1,45 €“ geändert.

 

2. In § 5 Abs. 2 b) wird der ermäßigte Betrag von „,1,50 €“ in „0 €“ geändert.
 

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Sachverhalt:

 

Die bisherige Kurabgabe-Satzung enthält eine vollständige Befreiung für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 80%. In der neuen Satzung ist bisher nur eine Befreiung für Kinder bis zum 5. Lebensjahr vorgesehen. Dies würde Betroffene aus Sicht der Antragsteller zu stark belasten. Daher soll für Kinder von 6-14 Jahre und für Schwerbehinderte ab einem GdB von 80% lediglich der Mobilitätsanteil von 1,45 € berechnet werden. Bei Tagesgästen beträgt die Ermäßigung für diesen Personenkreis 100%.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Anteil aus dem städtischen Haushalt steigt für die zusätzliche Ermäßigung um ca. 125 TEUR je Wirtschaftsjahr. In gleicher Höhe sinken die Einnahmen aus der Kurabgabe.

Der Mehrbedarf ist aus dem Kernhaushalt innerhalb des Teilhaushaltes 15 aufzubringen. Sollte das zur Verfügung stehende Budget des Teilhaushaltes 15 im laufenden Jahr 2023 nicht ausreichen, so ist in Höhe des zusätzlichen Ausgleichsbedarfes eine Deckung aus einem anderen Teilhaushalt herbeizuführen.

Die Kalkulation ist für den kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 anzupassen.

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Bürgerschaft - überwiesen

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25.05.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.05.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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31.05.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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01.06.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.06.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen