Stellungnahme - 2023/AF/4115-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Anliegen:

 

Am 21.02.2023 um 14:00 Uhr gab es erneut eine Meldung, wonach die E-Fähre zwischen Kabutzenhof & Gehlsdorf aufgrund starken Windes ausfällt. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Windgeschwindigkeit an der Warnemünder Küstenstation lediglich 30,2 km/h (Bft 4-5).

 

Die Fähre hat mit erheblichen technischen, personellen & Wetterproblemen zu kämpfen, wie

  •             niedrige Akkukapazität im Winter
  •             Probleme mit den Magneten
  •             Wasserstände
  •             starke Strömung
  •             Personal.

Dem Twitter-Kanal der @rsag_rostock sind weitere Ursachen zu entnehmen, sowie Kommentare, die sich immer häufiger über die Fährverbindung lustig machen. Das stellt einen erheblichen Imageschaden für diese Technologie und für Rostock dar.

 

Sachverhalt:

Beantwortung der Fragen

 

  1. Wie viele Passagiere haben die Fähre im Jahr 2022 genutzt?

 

Die Linienbeförderungsfälle belaufen sich im gesamten Jahr 2022 auf 152.688.

 

 

  1. In welchem Verhältnis steht die tatsächliche Nutzung zur Auslastungsmöglichkeit (80 Passagiere, 15 Fahrräder pro Fahrt)?

 

Bei 100iger Auslastung hätten rechnerisch im Jahr 2022 ca. 1,7 Mio. Fahrgäste befördert werden können. Eine vollständige Auslastung der Fähre bei allen Fährfahrten ist jedoch unrealistisch. Die Zahl der beförderten Passagiere im Jahr 2022 war dennoch zufriedenstellend. Gegenüber dem Jahr 2021 konnte ein Fahrgastzuwachs von 63 % erreicht werden. Gegenüber der alten Fähre „Gehlsdorf“ wurde nur mit einem Fahrgastzuwachs von 20 % gerechnet.


Zum Vergleich, die Linienbeförderungsfälle aus den Vorjahren

2019 117.109

2020 112.524

2021 93.286

 

 

  1. Wie hoch waren die Betriebskosten im Jahr 2022? In welcher Höhe fielen darin die Stromkosten an?

 

Die betrieblichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2022 insgesamt 388 TEUR. Davon entfielen auf die Elektroenergie 13 TEUR.

 

 

  1. Welche Einnahmen wurden 2022 erzielt?

 

Die betrieblichen Erträge 2022 betrugen im Berichtsjahr insgesamt 192 TEUR, im Wesentlichen Beförderungsentgelte und Abgeltungszahlungen aus den verschiedenen Ticketsegmenten.

 

 

  1. Wieviel Ausfalltage gab es im letzten Jahr? (Bitte erfassen Sie diese Ausfälle nach Art der folgenden Ursachen: Wetter, Personal, technische Probleme.)

 

Im Jahr 2022 gab es eine durchschnittliche Ausfallquote von rund 10%. Davon sind rund 58% auf technische Mängel, rund 38% auf Wetterunbill (Starkwind, Eisgang) und 5% auf Störungen im Betriebsablauf (z. B. Krankheit Personal) zurückzuführen.

 

 

  1. Gibt es Pläne, die Fähre technisch zu verbessern? Wäre dies möglich?

 

Die Hauptursache bei den technischen Ausfällen ist eine zu geringe Batteriekapazität. Durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde eine Batteriekapazitätserweiterung veranlasst. Diese wurde in der Kalenderwoche 9/2023 erfolgreich durchgeführt. Seit 09. März 2023 fährt die Fähre wieder Normalfahrplan.

 

Die Hanse- & Universitätsstadt Rostock beauftragte die Neptun Ship Design GmbH mit der Erstellung des sog. Lastenhefts für die Konstruktion und den Bau der Fähre. Dem Unternehmen wurde eine korrekte Erstellung bestätigt und diese wurde entsprechend vergütet.

 

 

  1. Welche Kosten verursachte die Erstellung des Lastenheftes?

 

Das Lastenheft wurde 11/2018 beauftragt. Für den Leistungsumfang zur Erstellung des Lastenheftes wurden 21.000 EUR beziffert. Die Leistungserbringung erfolgte 02/2019.

 

 

  1. Wurden die technischen Spezifikationen (Vorgaben) aus dem Lastenheft beim Bau der Fähre eingehalten?

 

Ja, die technischen Spezifikationen aus dem Lastenheft wurden bei dem Bau der Fähre eingehalten.

 

  1. Falls nicht, in welchen Punkten erfolgten Abweichungen? Wie wurden diese begründet (pro Abweichungspunkt)?

 

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 8.

 

 

  1. Wer hat die Abweichungen fachlich geprüft?

 

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 8.

 

 

  1. Wer hat den Bau der E-Fähre mit den Abweichungen in Auftrag gegeben?

 

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 8.

 

 

  1. Beruhen die Probleme der Fähre auf baulichen Mängeln oder der Abweichung vom Lastenheft?

 

Die Probleme beruhen auf überwiegend baulich-technischen Mängeln und sogenannten „Kinderkrankheiten“. Diese treten bei einem komplexen Einzelvorhaben wie dem Bau eines neu entwickelten Schiffes üblicherweise auf.

 

 

  1. Kann die bauende Werft evtl. in Regress genommen werden? Ist dies bereits geschehen?

 

Ja, die Bauwerft kann noch in Regress genommen werden, denn alle bekannt gewordenen Mängel wurden innerhalb der vertraglich vereinbarten Garantiezeit gegenüber der Bauwerft fristgerecht und ordnungsgemäß angezeigt.

 

Die Bauwerft wurde bisher nicht in Regress genommen, weil bislang eine außergerichtliche Einigung als zielführender erachtet wurde als ein zeit- und ergebnisoffenes zivilrechtliches gerichtliches Verfahren. Die bereits erzielten Erfolge in der Zusammenarbeit mit der Bauwerft bezüglich der Abarbeitung der Mängel sprechen für den eingeschlagenen Weg. Dennoch wird sich vorbehalten, bei Nichterfüllung der vereinbarten, offenen Mängelpunkte alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche uneingeschränkt geltend zu machen und durchzusetzen.

 

 

  1. Welche Kosten sind bis dato für Reparaturen oder bauliche Nachbesserungen angefallen? Wer hat diese getragen?

 

Bisher wurden alle aus Mängeln entstandenen Kosten am Schiff durch die Bauwerft getragen. Für die Batteriekapazitätserweiterung wurde eine hälftige Kostenteilung zwischen der Bauwerft und der HRO vereinbart, weil die Ursachen und Gründe hierfür von beiden Parteien unterschiedlich bewertet werden.

 


  1. Wann hat die Stadt als Auftraggeberin eine Testfahrt mit spezifizierter max. Auslastung und entsprechender Windstärke unter Teilnahme einer Klassifizierungsgesellschaft durchführen lassen? Welches war das Ergebnis?

 

Die Testfahrten wurden im Juli 2021 im Rahmen der Abnahmefahrten im Beisein der zuständigen Schiffsuntersuchungskommission (SUK) unter den vertraglich festgelegten geografischen und meteorologischen Bedingungen durchgeführt. Gemäß den Ergebnissen hat das Schiff diese Tests nach Schiffbau- und Liefervertrag bestanden.


 

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Eva-Maria Kröger

 

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29.03.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben