Anfrage der Fraktion - 2023/AF/4060

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Beratungsfolge

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Anliegen:

 

Nach Medienberichten hat die Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern (KKMV) ihre Planungen zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage wesentlich verändert. Demnach soll die Anlage nicht mehr 100.000 Tonnen Klärschlamm, sondern nunmehr 50.000 Tonnen aus den zur Andienung verpflichteten Gesellschaftern  verbrennen.  

Nach  bereits erfolgter Ausschreibung ist die weitere Planung einer ähnlichen Anlage in Kiel laut Medienberichten vom  18. Januar / 04. Februar 2023 aktuell mit dem Hinweis gestoppt worden, daß aufgrund gestiegener Kosten der Bau und die Betreibung unwirtschaftlich seien.

Unter diesen Aspekten bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum hat die KKMV ihre Planungen auf die Hälfte der ursprünglichen und genehmigten Anlagengröße zur Verbrennung von Klärschlämmen in Bramow ändern müssen?

2. War die  Hanse- und Universitätsstadt Rostock in diesen Prozess eingebunden?

3. Ist eine neuerliche Anpassung des Unternehmenskonzeptes sowie der wirtschaftlichen Bewertung (einschließlich der Gebührenkalkulation) erforderlich ?

Wenn ja – wird dieses in der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgestellt  und beabsichtigt die Stadtverwaltung  hierzu eine neue Beschlussvorlage vorzulegen?

4. Haben die Änderungen Auswirkungen auf das laufende Genehmigungsverfahren nach BImSchG?

Ist  gegebenenfalls eine Neubeantragung erforderlich ?

5. Ist es zutreffend, daß abwasserbeseitungspflichtige Körperschaften / Zweckverbände aus der KKMV ausgetreten sind, respektive ihren Austritt angekündigt haben ?

6. Wenn ja – wie viele Mitglieder sind ausgetreten / haben ihren Austritt angekündigt und welche Gründe werden / wurden für den Austritt angeführt?


7. Unter Berücksichtigung der nach der jeweiligen Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlagen zeitlich gestuften Maßgaben und Möglichkeiten zur Verwertung von Klärschlämmen (Ab 2029 müssen Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten ihren Klärschlamm mit Phosphorrückgewinnung verbrennen, ab 2032 gilt dies auch für Anlagen mit mehr als 50.000 Einwohnerwerten. Für die Verwertung von Klärschlamm aus Anlagen unter 50.000 Einwohnerwerten bleiben die aktuellen Verwertungsoptionen auch nach 2032 bestehen, eine Pflicht zur Verbrennung mit Phosphorrückgewinnung besteht für diese Klärschlämme nicht.) haben folgende Fragen  Relevanz:

a. Welchen Umfang haben die jeweiligen Ausbaugrößen der Abwasserbehandlungs-anlagen der ausgetretenen Mitglieder, respektive der Mitglieder, die ihren Austritt angekündigt haben?

b. Welchen Umfang haben die jeweiligen Ausbaugrößen der Abwasserbehandlungs-anlagen der noch vorhandenen Mitglieder?

c. Welche aktuellen Kostendifferenzen bestehen zwischen den verschiedenen zugelassenen Verwertungsoptionen für Klärschlämme (Euro / Tonne Trockenmasse) ?

8. Sind Angebote bzw. Marktpreisermittlungen durch die KKMV eingeholt worden, die eine mittel- und langfristige Verwertung der Klärschlämme durch andere Anbieter vornehmen lassen würden oder andere Verwertungsoptionen geprüft worden?

Wenn ja: 

gibt es günstigere Angebote/Marktpreisermittlungen als den kalkulierten       Verwertungspreis beim Betrieb einer eigenen Anlage der KKMV?

Wenn ja:

ist die Vorgehensweise aus Sicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dann mit der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nach § 68 vereinbar?

9. Ist zudem rechtssicher geprüft worden, ob eine Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis und dem Verwertungspreis der eigenen Anlage als Gebühr einkalkuliert bzw. erhoben werden darf?

10.
a. Wie hoch sind die bisherigen Kosten der KKMV für die Planungen zum Bau der    Klärschlammverbrennungsanlage?

b. Wie hoch sind die zusätzlichen Planungskosten für die angekündigten Änderungen der Klärschlammverbrennungsanlage?

c. Welche Kosten müssen die ausgeschiedenen, respektive ausscheidende Mitglieder der KKMV tragen?

d. Wie ändern sich die Kostenaufteilung und die absoluten Kosten für die verbleibenden Mitglieder?

e.  Werden die Kosten für die KKMV vollständig durch Gebühreneinnahmen der Gesellschafter (Wasser- und Abwasserverbände, also auch durch den WWAV) übernommen?


f. Wie hoch sind die gegenwärtigen und bisherigen Personalkosten? (Bitte nach Jahresscheiben seit der Gründung der KKMV)

g.  Wie haben sich die Personalstellen der KKMV seit Gründung jährlich verändert?

 

 

gez.

Chris Günther
 

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Beschlüsse

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01.03.2023 - Bürgerschaft - vertagt

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29.03.2023 - Bürgerschaft - vertagt

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26.04.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben