Informationsvorlage - 2023/IV/4105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Prüfprozess und die Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlages laufen bereits seit Dezember 2022. Der zu bearbeitende Sachverhalt ist komplexer als zuvor angenommen und konnte noch nicht abgeschlossen werden. Damit ist keine fristgerechte Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zum 1.3.2023 möglich. Das Prüfergebnis soll der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 07.06.2023 vorgelegt werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Beschlüsse

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29.03.2023 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben