Beschlussvorlage - 2022/BV/3771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft stimmt der Beantragung einer 100%igen Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Personal- und Sachkosten zur Realisierung des Energiesparwettbewerbs an Schulen sowie der projektbezogenen Einrichtung einer befristeten Stelle in der OE 73 (Amt für Umwelt- und Klimaschutz) zu.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 (2) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2020/AN/1447 – Klimaneutralität 2035
 

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Sachverhalt:

 

Für die kontinuierliche Durchführung des Energiesparwettbewerbes an den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt ist die Beantragung einer Zuwendung beabsichtigt. Der Zuwendungsgeber, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, schreibt für die Beantragung der Zuwendung die Zustimmung der Bürgerschaft als oberstes Entscheidungsgremium vor.

Im Zuge der jährlich auszuwertenden Energiesparwettbewerbe der Schulen soll durch qualifizierte, kontinuierliche Anleitung und Begleitung von Einsparmaßnahmen die dauerhafte Reduzierung der Energieverbräuche und -kosten im Bildungsbereich erreicht und damit ein Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität der Hanse- und Universitätsstadt geleistet werden. Gleichzeitig werden damit Kinder und Jugendliche an die Thematik herangeführt und zu selbständigem, planvollem Handeln für Klima- und Ressourcenschutz befähigt. Weiterhin wird eine Multiplikatorwirkung in Familien- und Freundeskreise hinein erzielt.

Der derzeitig jährlich stattfindende Energiesparwettbewerb kann nicht kontinuierlich begleitet werden, so dass aktuell nur ca. 20 % der infrage kommenden Schulen teilnehmen. Mit der Förderung wird eine fachliche Begleitung in höherer Qualität und Kontinuität ermöglicht.

Die Förderung erfolgt durch das Bundes-Förderprogramm „Nationale Klimaschutzinitiative“ unter folgenden Bedingungen:

- Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit allen teilnehmenden Einrichtungen

- kontinuierliche Erfassung und Auswertung relevanter Verbrauchs- und
   Gebäudedaten durch Energieteams in den teilnehmenden Einrichtungen
- Schulung von Gebäudeverantwortlichen zur Kontrolle und Steuerung der
   relevanten Parameter
- Senkung des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen durch technisch-
   organisatorische und bewusstseinsbildende Maßnahmen

Die Förderquote beträgt für 48 Monate 100 % für förderfähige Ausgaben: Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle, begleitende Öffentlichkeitsarbeit, pädagogische Arbeit u.a. durch fachkundige, externe Dienstleister.

Darüber hinaus sollen innerhalb der ersten 18 Projektmonate über zu beantragende Starterpakete je teilnehmende Schule 5.000 EURO für kleininvestive Maßnahmen und 1.000 EURO für die Veranstaltung von Aktionstagen an den Schulen eigenanteilsfrei eingeworben werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

Produkt: 55404     Bezeichnung:  Klimaschutz und
         Energiemanagement

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: --  Bezeichnung:   --

 

462.700,- EURO Gesamtkosten des Vorhabens

462.700,- EURO Zuwendung

 

Darstellung der finanziellen Mittel siehe Anlage 1

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

X

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen: Mit den beabsichtigten Energieeinsparungen sind Einsparungen bzw. Minderausgaben bei Energiekosten verbunden.

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.01.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.01.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen