Beschlussvorlage - 2022/BV/3846

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 (2) Nr. 2 EigVO M-V


bereits gefasste Beschlüsse: keine
 

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Begründung der Dringlichkeit für den KOE-Ausschuss:

Es wird empfohlen, den Betriebsausschuss als ansonsten in Angelegenheiten des KOE entscheidendes Organ in der Vorberatung an erster Stelle zu platzieren. Die Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 18.01.2023 dient der schnellstmöglichen Herstellung der Haushaltssicherheit im Eigenbetrieb. Die Reihenfolge konnte in dem Zusammenhang anders nicht mehr hergestellt werden. 

 

Sachverhalt:

 

Der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock.

 


Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

 

1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2. Grundstücksbewirtschaftung HRO

 

Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der geplante Jahresgewinn 4.191 TEUR. Der KOE empfiehlt die Einstellung in die allgemeine Rücklage zum Abbau des Investitionsstaus.

 

Die Investitionen und Finanzierungen für 2023 stellen sich wie folgt dar:

 

Investitionskosten   102.515 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2023 41.260 TEUR

Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres 16.806 TEUR

Fördermittel 26.502 TEUR

Eigenmittel 17.947 TEUR

 

Im Geschäftsfeld Fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 19.915 TEUR umgesetzt werden. Davon entfallen 5.163 TEUR auf den Bereich Soziales/Gewerbe, 12.642 TEUR auf den Bereich Kindertagesstätten/ Hort und 2.110 TEUR auf Planungen.

 

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 82.600 TEUR ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Bereich Schule & Sport 47.135 TEUR, auf den Bereich Verwaltung 29.455 TEUR und auf Planungen 6.010 TEUR.

 

Die Liquidität ist jederzeit mit der Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mietzins Geschäftsfeld HRO 22.450 TEUR

 davon für die OE 10 Mieten Gebäude: 6.111 TEUR

 davon für die OE 40 Mieten Gebäude: 12.735 TEUR

 davon für die OE 41 Mieten Gebäude: 3.608 TEUR

 

Betriebskostenvorauszahlung HRO  19.965 TEUR

 davon für die OE 10 BKVZ Gebäude KOE 5.534 TEUR

 davon für die OE 10 BKVZ Gebäude Fremdanmietung: 211 TEUR

 davon für die OE 40 BKVZ Gebäude KOE: 10.561 TEUR

 davon für die OE 41 BKVZ Gebäude KOE: 3.659 TEUR

 

Sonstige Dienstleistungen HRO 1.250 TEUR 

 

 

 

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.12.2022 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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05.01.2023 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.01.2023 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.01.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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18.01.2023 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen