Informationsvorlage - 2022/IV/3553
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfergebnis zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2020/AN/1698 zur Anbindung des Stadthafens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.10.2022
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Beteiligt:
- Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Kenntnisnahme
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09.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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10.11.2022
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01.12.2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Kenntnisnahme
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23.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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23.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.12.2022
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bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2020/AN/1698 der Bürgerschaft vom 03.03.2021
Sachverhalt:
Von der Verwaltung wurde mittels Nutzung der Fachsoftware „VISUM“ makroskopische Verkehrsmodellierungen vorgenommen, um zu untersuchen, wie sich die Reduzierung von 4 Fahrstreifen auf 2 Fahrstreifen auf der L22 in der Innenstadt und das gesamte Verkehrssystem der HRO auswirken würde.
Das Fazit der Untersuchung ist, dass eine Reduzierung von 4 auf 2 Fahrstreifen auf der Straße „Am Strande/ Warnowufer“ langfristig vorbereitet in einem sehr engen Rahmen möglich erscheint. Sollte sich das Mobilitätsverhalten nicht grundsätzlich zu Gunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes verändern, wären wesentliche Grundvoraussetzungen für dieses Szenario, dass entweder die Südtangente in Betrieb genommen wurde oder der Warnowtunnel mautfrei ist. Tritt keine der Grundvoraussetzungen ein, ist das untersuchte Szenario nicht realistisch und zu erwartende Verkehre können nicht verträglich abgewickelt werden.
Begleitend sind definitiv weitere umfangreiche Push&Pull-Maßnahmen (siehe auch MOPZ) wie z.B. der Ausbau der P&R-Kapazitäten, die deutliche Verbesserung des ÖPNV und der Radinfrastruktur, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung etc. erforderlich, um das Verkehrsmittelwahlverhalten deutlich zu Gunsten des Umweltverbundes zu verschieben und die zahlreichen weiteren Problempunkte im Straßennetz und die Überlastungen der Verkehrsanlagen lösen zu können.
Die Ergebnisse wurden Ämter übergreifend unter Einbeziehung der RGS vorgestellt und intensiv diskutiert.
Aufgrund der sehr schwierigen Rahmenbedingungen und sehr hohen Projektrisiken (Finanzierung Mautfreiheit bzw. Südtangente und naturschutzfachliche/ umweltfachliche Hürden für die Südtangente) sowie der extrem langen Entwicklungszeiträume für die Umsetzung wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Planungen des planfreien Plateaus (Breite 30 m) zwischen Schnickmannstraße und Stadthafen über die L22 wieder aufzunehmen und mittelfristig Planungsmittel in der Haushaltsplanung der HRO abzubilden. Eine Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2018 liegt dazu vor. Bei den BUGA-Planungen wurde die Teilmaßnahme ab 2019 nicht mehr berücksichtigt, da ein Gutachten darlegte, dass ein zeitgleicher Umbau/ Bau von Stadthafen, ALM, Warnowbrücke, Hochwasserschutz und Markthalle bautechnologisch und terminlich nicht möglich gewesen wäre. Die Maßnahme befindet sich aktuell noch im Fördergebiet und könnte maßgeblich über finanzielle Mittel der Städtebauförderung geplant und auch baulich umgesetzt werden.
Das Plateau würde sehr effektiv die Innenstadt mit dem Stadthafen für den nicht motorisierten Verkehr verbinden und partiell sehr wirksam die Barrierewirkung der L22 unterbrechen. Mit der Umgestaltung/ baulichen Entwicklung des Bussebart/ Theaterstandortes sowie des Stadthafens würde diese Baumaßnahme den Bereich städtebaulich deutlich aufwerten und attraktiver gestalten. Spätere etwaige Spureinziehungen der L22 wären davon unbenommen.
Für folgende Maßnahmen, mit großer Relevanz zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten über die L 22, wurden im Haushaltsplanentwurf Mittel für Planung und Bau in ausreichender Höhe eingestellt (Stand: 08/2022):
- Grundhafter Ausbau des Knotenpunktes L22/ Kehrwieder mit Furten für Fußgänger und Radfahrer und Ausbau der Straße Kehrwieder (Planung 2023/24/25: 50T €/ 150T €/ 50T €, Bau frühestens 2026)
- Fußgängerlichtsignalanlage F-LSA „Am Burgwall“ (Planung 2022/23: 25T €/ 50T €, Bau 2024: 200T €), die Ausschreibung der Planungsleistungen wird derzeit vorbereitet
Das Projekt „Anpassung des Knotenpunkt L22/Friedrichstraße“ zur Qualifizierung der Radverkehrsbeziehungen im Programm „Kurzfristmaßnahmen Radverkehr“ ist bereits im Amt für Mobilität begonnen worden und wird zeitnah von der neu gegründeten Fastlane Radverkehr fortgeführt. Am Knoten L22/Grubenstraße sind ebenfalls Optimierungen der Radführung über die L22 geplant.