Stellungnahme - 2022/AN/3409-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Ausweisung des Reutershäger Weges als einen verkehrsberuhigten Bereich (STVO, Zeichen 325.1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Mobilität
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Infrastruktur, Umwelt und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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01.12.2022
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag: „Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, den Reutershäger Weg von der Kreuzung Kuphalstraße bis zu den Pollern vor den Teichen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um diesen Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten.“
Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Reutershäger Weg kann derzeit nicht Aussicht gestellt werden.
Gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO kann die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs zwar für einzelne Straßen (hier Reutershäger Weg) oder Bereiche in Betracht kommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.
Die Gestaltung des Bereichs muss ferner den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Darüber hinaus ist auch der ruhende Verkehr zu berücksichtigen. Zum Parken bestimmte Flächen sind durch Markierung zu kennzeichnen, beispielsweise durch Pflasterwechsel.
Bei der derzeitigen Fläche handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche in einem qualitativ sehr schlechten Zustand. Die gewünschte Verkehrsberuhigung mit der beschriebenen Aufenthaltsfunktion ist deshalb nur durch eine Umgestaltung im Zuge eines grundhaften Straßenausbaus zu erreichen. Eine reine Änderung der Beschilderung wird dem nicht gerecht. Auf Grund einer Vielzahl an prioritären Projekten in der Hanse- und Universitätsstadt kann dieser umfangreiche Umbau jedoch frühestens mittelfristig in Aussicht gestellt werden.
Als kurzfristige Maßnahme hat das Amt für Mobilität den Bauherrn aufgefordert, aufgrund der Bautätigkeit eine Beschilderung durch eine Verkehrssicherungsfirma zu beantragen, welche auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten hinweist, um hier für erhöhte Aufmerksamkeit zu sorgen.
Unabhängig davon wird der Einsatz von geschwindigkeitsdämpfenden Elementen zur Durchsetzung des Tempolimits von maximal 30 km/h geprüft.