Stellungnahme - 2022/AN/3596-08 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Beschlussvorschlag des Änderungsantrages 2022/AN/3596-05 (ÄA):

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Zuge einer möglichen Festschreibung der

Benutzung von E-Rollern in einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V

und § 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im

Stadtgebiet Rostock für die Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds durch die

Anbieter ins Benehmen zu setzen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich mit den Verantwortungsträgern und den E-Roller-Anbietern über die entsprechenden Formalitäten, u.a. zur Fondshöhe, zu

verständigen.

Der Bürgerschaft wird diesbezüglich im März 2023 eine entsprechende Beschlussvorlage

zur Sondernutzung vorgelegt.

 

Zu einer möglichen Festschreibung der Benutzung von Leih-E-Tretrollern als erlaubnispflichtige Sondernutzung wird auf die Stellungnahme 2022/AN/3596-07 (SN) verwiesen.

Die Möglichkeit der Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds durch die Anbieter wird geprüft und die Bürgerschaft bis März 2023 über das Prüfergebnis informiert.

 

 

Holger Matthäus

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.10.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

Erweitern

20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben