Informationsvorlage - 2022/IV/3696

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Anpassung des Gesellschaftsvertrages der BUGA Rostock 2025 GmbH
auf das Bestandsgeschäft IGA Park und Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfers

 

Der Gesellschaftsvertrag für die umzufirmierende Gesellschaft "Museumspark Rostock GmbH" wurde finalisiert. Der Aufsichtsrat hat diesem in seiner Sitzung am 29.09.2022 zugestimmt. Die Beschlussvorlage zur Umfirmierung wird der Bürgerschaft am 26.10.2022 zur Entscheidung vorgelegt. Sofern die Bürgerschaft der Umfirmierung zustimmt, sind nachfolgend aufgeführte Schritte umzusetzen, um spätestens zum 01.01.2023 die Umfirmierung rechtlich vollzogen zu haben:
 

  • Nachkommen der Anzeigepflicht nach §77 der Kommunalverfassung, wonach die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung sowie die Änderung der Organisationsform oder die wesentliche Änderung der Aufgaben gemeindlicher Unternehmen und Einrichtungen der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen sind.
    Sie werden wirksam, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht. Rechtsgeschäfte auf der Grundlage von Entscheidungen der Gemeinde nach Satz 1 dürfen erst vollzogen werden, wenn das Anzeigeverfahren nach Satz 2 abgeschlossen ist.
     
  • Mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages sowie die Eintragung in das Handelsregister.
     

Erst mit Abschluss aller notwendigen Rechtsgeschäfte zur Umfirmierung ist das Unternehmen voll handlungsfähig. Hier wird der 01.01.2023 angestrebt.

 

Das Ergebnis der externen Bewertung eines Ausstiegsszenarios der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Durchführung einer Bundesgartenschau in Rostock im Jahr 2025 liegt vor und kann bei der OE Zentrale Steuerung eingesehen werden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aus rechtlicher Sicht keine Verstöße gegen Fördermittel- bzw. Beihilfebestimmungen bestehen.

 

Des Weiteren bestehen keine Rückforderungsrisiken von erhaltenen Fördermitteln. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist anzumerken, dass die Sparte BUGA bis spätestens 31.12.2022 vollständig schlussgerechnet ist. Forderungen über den 31.12.2022 hinaus bestehen nicht.

Ab dem Stichtag 30.06.2022 ergeben sich für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock keine weiteren Aufwendungen. Die bisherigen Zuschüsse für den Bereich BUGA Durchführung betragen 2.372,7 TEUR. Die nicht verbrauchten finanziellen Mittel werden zum 31.12.2022 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zurückgezahlt. Die Zuschüsse an die BUGA Rostock 2025 GmbH stehen als wesentlicher Katalysator für die investiven Projekte und als Impulsgeber für zukünftige Vermarktungsstrategien des Rostocker Ovals.

 

 

Aufhebung der Mitarbeiterzuweisungen und Prüfung der Umsetzung der in der BUGA  Rostock 2025 GmbH ansässigen Mitarbeiter aus den Geschäftsbereichen BUGA Durchführung und BUGA Invest innerhalb des kommunalen Konzerns (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften)

 

Seit der Entscheidung der Bürgerschaft am 22.06.2022 zur BUGA Absage war es eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der BUGA Rostock 2025 GmbH und der Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS), eine optimale Übergabe zusammen mit allen Mitarbeiter*innen der Verwaltung, der BUGA Gesellschaft und der kommunalen Familie aufzusetzen, um somit die Projekte der Stadtentwicklung optimal an die kommunale Gesellschaft RGS und die Kernverwaltung zu übergeben.

 

Übergang Personal

 

Mit dem Beschluss 2022/DV/3344 der Bürgerschaft vom 22.06.2022 wurde dem BUGA-Team eine Perspektive aufgezeigt und somit die Sicherheit vermittelt, dass alle 24 Mitarbeiter*innen eine neue, angemessene, berufliche Aufgabe innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalten. Hier hat bereits eine sehr umfängliche Vermittlung aus der BUGA Gesellschaft stattgefunden und 17 Kolleg*innen haben zum 31.08.2022 die BUGA Rostock 2025 GmbH verlassen, um sich neuen Aufgaben innerhalb des Konzerns Stadt Rostock zu stellen.


Zehn Mitarbeiter*innen sind in die RGS übergegangen, um dort weiterhin an den Projekten der Stadtentwicklung zu arbeiten.


Weitere fünf Mitarbeiter*innen sind zum 01.09.2022 in die Stadtverwaltung gewechselt. Fünf Mitarbeiterinnen verbleiben derzeit noch in der BUGA Rostock 2025 GmbH.
 

Mit allen Mitarbeiterinnen wurden bereits Gespräche geführt und teilweise befinden sich Unterlagen bereits in der Vorbereitung für den Personalrat. Es ist von einem Übergang der Mitarbeiterinnen zu November 2022 auszugehen.

 

In diesem Zusammenhang ist mitzuteilen, dass ab dem 1. September 2022 die 2. Etage in der Steinstraße 9 durch die RGS angemietet wurde. Somit verbleibt der Großteil der ehemaligen BUGA-Mitarbeitenden vorerst dort, um die Fortführung der Projektbearbeitung sowie die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Bei der RGS wurde zur Bewerkstelligung der Aufgaben ein neuer Fachbereich, das "Rostocker Oval", gebildet.

 


Inhaltliche Übergabe

 

Die RGS wird die gemäß Bürgerschaftsbeschluss 2022/DV/3344 vom 22.06.2022 nach den Kategorien A, B und C zugewiesenen Teilprojekte als Projektsteuerer übernehmen, wobei die Fachämter größtenteils ab Leistungsphase 5 (nach HOAI: Vorbereitung der Ausführung) fachlich intensiv einzubinden sind.

 

Seit dem Bürgerschaftsbeschluss fanden in regelmäßigen Abständen ca. zweiwöchentlich Lenkungsrunden, zusätzlich weitere Unterarbeitsgruppen zu den Teilprojekten sowie diverse Abstimmungsgespräche zwischen den Fachämtern, der BUGA GmbH und der RGS statt.

 

Wesentlicher Teil der Besprechungen ist die Definition und die Erstellung von Grundlagen der Projektierungsleistungen bei Stadt und RGS, u.a. die Klärung von Zuständigkeiten, Vertragsüberleitungen, Terminplänen, die Vorbereitung der Termine bei Bund und Land sowie die Aufstellung von Prozessabläufen in den Bereichen des Entscheidungs-, Vertrags-, Fördermittel- und Kommunikationsmanagements. Im Ergebnis werden sich diese finalen Abstimmungen in der Ergänzung zum Rahmenvertrag wiederfinden.

 

Der Rahmenvertrag zwischen Stadt und RGS ist daraufhin fortzuschreiben und anzupassen, inklusive der dafür notwendigen finanziellen Ausstattung der RGS.

Die Finalisierung der Vertragsergänzung ist zeitnah vorgesehen.

 

Derzeit befindet sich die RGS noch in einer Übergangsphase.

 

An den investiven Teilprojekten wurde, inzwischen mit Unterstützung aus anderen Fachbereichen der RGS, mit letztem Mitteilungsstand vom 30.06.2022 seitens des ehemaligen BUGA-Teams, den Fachämtern und den beauftragten Planern unter den Bedingungen des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2022/DV/3344 vom 22.06.2022 weitergearbeitet.


Mehrere Abstimmungstermine mit dem Land über Finanzierungshilfen, Verfahrensabläufe, sowie die Koordination inhaltlicher Schnittstellen fanden teils im September 2022 statt, bzw. sind für Oktober 2022 vorgesehen. Ein Termin betraf die Fortsetzung der IMAG-Runde in neuer Zusammensetzung und neuer Zuordnung zukünftig als "Arbeitsgruppe Rostock Plan", welche am 27.09.2022 in Schwerin stattfand und voraussichtlich im 1.  Quartal 2023 erneut tagen wird.

 

Sonstiges

 

Um dem übergreifenden, strategischen Charakter dieser Stadtentwicklungsprojekte zukünftig noch stärker Rechnung zu tragen, hat die Stadt zum 01. September 2022 eine Koordinierungsstelle unter der Leitung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zur übergreifenden Steuerung initiiert.

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben