Stellungnahme - 2022/AN/3566-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung befürwortet den Beschlussvorschlag des Antrages zur Auslobung eines Inklusionspreises der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Bereits seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft.

Ein Inklusionspreis kann die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und in den Fokus der Stadtgesellschaft rücken. Ein gelungenes inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen erfahrbar machen und somit eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jedermann eröffnen und den Prozess der Inklusion vorantreiben.

 

Folgende Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sollen hierbei Berücksichtigung finden:

 

1. Ausbildung und Arbeit
- gelungene Inklusion ins Arbeitsleben,
 

2. Wohnen
- gemeinsam selbstbestimmt Wohnen und Leben,
 

3. Kinder und Familie
- Angebote für Eltern und Kinder, Zusammenleben in der Familie fördern
 

4. Kultur, Freizeit, Tourismus
- gemeinsam gestalten und erleben,
 

5. Digitale Barrierefreiheit
- barrierefreie Kommunikation, generationsübergreifend Leben
 

6. Schule und Sport
- inklusive Schul- und Sportangebote.

 


 

Der Inklusionspreis soll aller zwei Jahre im Rahmen des Ehrenamtlerballs festlich verliehen werden.

 

Es wird geprüft werden, inwiefern dazu Preisgelder auch durch Dritte akquiriert werden können oder ob im Zuge der kontinuierlichen Haushaltsplanung ein angemessenes Preisgeld im Haushalt bereitgestellt werden kann.

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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12.10.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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26.10.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben