Beschlussvorlage - 2022/BV/3296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der genossenschaftlichen Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Einkaufsgemeinschaft PBMG eG (Pharmaceutical Benefit Management Group) mit Wirkung zum 01.10.2022 zu.

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 3 Nr. 10 Kommunalverfassung M-V

bereits gegebene Informationen: Nr. 2021/IV/2756 vom 19.01.2022

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Sachverhalt:

 

I.    Vorteile einer genossenschaftlichen Mitgliedschaft bei der PBMG eG

Bei der Einkaufsgemeinschaft Pharmaceutical Benefit Management Group (PBMG eG) handelt es sich um eine seit 2014 als eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg GnR 1069) organisierte non-profit-Organisation, die im Interesse ihrer Mitglieder handelt. Die Mitglieder der Genossenschaft sind satzungsmäßig auch im Insolvenzfall nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.

 

In der PBMG eG sind Krankenhäuser zusammengeschlossen, die den gemeinsamen wirtschaftlichen Arzneimitteleinkauf organisieren. Durch die Vereinigung von Interessen und Kompetenz der Genossenschaftsmitglieder profitieren diese wirtschaftlich, fachlich und strategisch. Die PBMG eG unterstützt als Einkaufsgemeinschaft die Aufgabe der Krankenhausapotheken, die Versorgung aller Patienten/innen mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dabei spielt neben der Liefersicherheit und der Qualität auch der Preis eine Rolle, um die knappen finanziellen Ressourcen im Gesundheitssystem optimal für alle Patienten/innen zu nutzen.

 

 

Die Einkaufsgemeinschaft ist auf die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Bündelung ihrer Einkaufsaktivitäten fokussiert, so dass die Mitglieder die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten zu attraktiveren Konditionen als allein erreichen können.

 

Seit ihrer Gründung hat sich die PBMG eG für die Mitgliedseinrichtungen zum verlässlichen Partner in wirtschaftlichen Belangen des Klinikalltags entwickelt. Ein Netzwerk von Experten aus den unterschiedlichsten Disziplinen und ein breites Leistungsspektrum prägen dabei das Profil der Gemeinschaft.

 

Um für den Bereich Arzneimitteleinkauf die mehrheitlich öffentlich getragenen Mitgliedshäuser zu entlasten, ist die PBMG eG als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Belange rund um den Arzneimitteleinkauf etabliert. § 120 Absatz 4 Satz 3 GWB gestattet dabei öffentlichen Auftraggebern ausdrücklich, öffentliche Aufträge zur Ausübung zentraler Beschaffungstätigkeiten an zentrale Beschaffungsstellen ohne ein in der Richtlinie vorgesehenes Vergabeverfahren zu vergeben. Die PBMG eG fungiert als Vermittler, indem sie als zentrale Beschaffungsstelle im Namen und auf Rechnung der Genossenschaftsmitglieder Vergabe-verfahren durchführt und Rahmenvereinbarungen abschließt. Die Durchführung der Vergabeverfahren obliegt der PBMG eG als zentrale Beschaffungsstelle; sie ist somit für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens allein und unmittelbar verantwortlich.

 

Gegenwärtig sind in der PBMG eG 24 Krankenhausapotheken zusammengeschlossen.

 

II.    Relevanz für den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

In einem so dynamischen Umfeld wie der deutschen Krankenhauslandschaft ist es für den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ von Vorteil, auf die effektiven und effizienten partnerschaftlichen Arbeitsgruppen vertrauen zu können, die die PBMG deutschlandweit installiert hat. Maßgeblicher Erfolgsfaktor ist der Solidargedanke, denn die Organisation ist nicht am eigenen kommerziellen Profit interessiert.

 

Durch Beteiligung an der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an der Einkaufs-gemeinschaft PBMG eG profitiert der Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ von den dort bewährten optimalen Beschaffungsprozessen und der Bündelung des Einkaufsvolumens der Mitglieder, um so eine Arzneimittelversorgung zu wirtschaftlichen Konditionen sicherstellen zu können. Zudem stellt sich die Beteiligung an der Einkaufsgemeinschaft angesichts der aktuell zu verzeichnenden Liefer- bzw. Versorgungsengpässe in Bezug auf Arzneimittel als alternativlos dar, um die Qualität und Patientensicherheit langfristig zu erhalten.

 

III.   gestuftes Vorgehen

Der Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ hat zunächst einen befristeten Kooperationsvertrag mit der PBMG eG geschlossen, um für einen zeitlich begrenzten Zeitraum bereits die Kostenvorteile der Einkaufsgemeinschaft nutzen zu können; dieser Kooperationsvertrag endet am 30.09.2022.

 

In der nächsten Generalversammlung der PBMG eG am 02.09.2022 könnte dann gemäß § 3 Abs. 1 lit. c der Satzung der PBMG eG die Aufnahme der Hanse- und Universitätsstadt als neues Genossenschaftsmitglied beschlossen werden, um so den Vorteil des eigenen Stimmrechts nutzen und die Geschicke der Organisation entscheidend mitbestimmen zu können. Ein Erwerb der Mitgliedschaft wäre mithin zum 01.10.2022 möglich.
 


Nach § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V bedarf es hierfür einer gesonderten Beschlussfassung der Bürgerschaft, bevor die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Rechtsträgerin des Eigenbetriebes der PBMG e.G. beitreten kann.

 

Das durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ angeregte zweigestufte Vorhaben eines zunächst befristeten Kooperationsvertrages und der anschließenden beabsichtigten genossenschaftlichen Beteiligung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an der PBMG eG war der Bürgerschaft bereits in ihrer Sitzung am 19.01.2022 zur Kenntnis gegeben worden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzugs. Tatsächliche und finanzielle Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der PBMG eG werden vom Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock getragen und sind im Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

 

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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11.08.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.08.2022 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.08.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen