Beschlussvorlage - 2022/BV/3343
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Warnemünde“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.06.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Kämmereiamt; Ortsamt Nordwest 1; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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24.08.2022
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28.09.2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Empfehlung
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12.07.2022
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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09.08.2022
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06.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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10.08.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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18.08.2022
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Beschlussvorschlag:
- Für den Ortsteil Seebad Warnemünde, begrenzt / einschließlich:
im Norden durch: - Seepromenade einschl. Bebauung
- Bahnhofsbrücke
im Osten durch: - westliches Ufer Alter Strom nördlich der Bahnhofsbrücke
- Westseite der Schienen auf der Mittelmole
im Süden durch: - Ostseite Schwarzer Weg
- Westseite Alte Bahnhofstraße
- Südseite der Grundstücke Lilienthalstraße
- Lortzingstraße
- Südseite der Grundstücke Gartenstraße
- Südseite der Grundstücke Parkstraße
im Westen durch: - Lortzingstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Westseite der Grundstücke Parkstraße 53 und Parkstraße 44
- Weidenweg
soll zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) beschlossen werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan stellt den Untersuchungsbereich für die Aufstellung der Erhaltungssatzung dar und ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Warnemünde gilt auch auf Grund seiner unverwechselbaren städtebaulichen und architektonischen Substanz als Kleinod an der Ostseeküste. Das Ortsbild des Seebades besitzt sowohl für die Einheimischen als auch für die Besucher*innen einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig steht das Seebad Warnemünde mit seiner prägnanten und überwiegend erhaltenswerten städtebaulichen Gestalt unter einem hohen Investitions- und Veränderungsdruck. Um die erhaltenswerte städtebauliche Gestalt auch weiterhin vor Überformung und Zerstörung zu schützen, ist eine Neuaufstellung der Erhaltungssatzung erforderlich.
Die derzeitige städtebauliche Erhaltungssatzung für Warnemünde stammt aus dem Jahr 1993. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Satzung an die aktuellen Anforderungen im Städtebau ist nach über 25 Jahren sinnvoll und aus Gründen der Rechtssicherheit für die Eigentümer und die Verwaltung auch geboten.
Dazu wird zunächst der derzeitige Geltungsbereich der Erhaltungssatzung als Untersuchungsbereich zugrunde gelegt und um den Bereich der Gartenstraße sowie den Bereich der Siedlungsbauten südlich der Lilienthalstraße erweitert. Der Untersuchungsbereich ist in anliegendem Plan dargestellt.
Im Ergebnis der Untersuchung wird eine fachlich fundierte Bewertung der erhaltenswerten städtebaulichen Struktur vorliegen, die zum einen die notwendige Begründung sowie zum anderen den Geltungsbereich für die neue Erhaltungssatzung darlegt und dann durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Rechtliche Auswirkung einer Erhaltungssatzung:
Wenn für einen Bereich eine Erhaltungssatzung beschlossen ist, werden der Abriss, die Errichtung sowie die Änderung unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt, so dass der Erhalt der städtebaulichen Struktur gewährleistet werden kann. Ist ein Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht worden, kann die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde gem. § 15 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten aussetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Erläuterung zum Zusammenwirken der Erhaltungssatzung und der Gestaltungssatzung:
Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung sind unterschiedliche Instrumente, die sich gegenseig nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) BauGB dient dem Schutz der städtebaulichen Gestalt eines Gebietes, welche insbesondere durch die bestehenden und erhaltenswerten Freiräume und die Bebauung mit ihrer spezifischen Struktur, welche u.a. durch den Überbauungsgrad, die Parzellenstruktur, die Kubatur der Gebäude, Dachlandschaften und originäre baugestalterische Elemente wie z.B. Veranden gekennzeichnet wird. Ergänzend dazu regelt die Gestaltungssatzung die Gestaltung einzelner Objekte und Bauteile, wie Dächer, Dachaufbauten, Fenster, Fassaden etc. für bestehende Gebäude, Gebäudeerweiterungen und Neubauten. Durch die Erhaltungssatzung kann der Bestand geschützt werden, durch die Gestaltungssatzung nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Kosten der Untersuchung zum Schutzbedarf und die Begründung sind im Teilhaushalt von Amt 61 bereits folgende Beträge in den kommenden zwei Jahren eingestellt:
Teilhaushalt: 61 Produkt: 51102
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2022 |
56251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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20.000,00 €
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76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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20.000,00 €
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2023 |
56251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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25.000,00 €
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76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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25.000,00 €
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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09.08.2022 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
- Für den Ortsteil Seebad Warnemünde, begrenzt / einschließlich:
im Norden durch: - Seepromenade einschl. Bebauung
- Bahnhofsbrücke
im Osten durch: - westliches Ufer Alter Strom nördlich der Bahnhofsbrücke
- Westseite der Schienen auf der Mittelmole
im Süden durch: - Ostseite Schwarzer Weg
- Westseite Alte Bahnhofstraße
- Südseite der Grundstücke Lilienthalstraße
- Lortzingstraße
- Südseite der Grundstücke Gartenstraße
- Südseite der Grundstücke Parkstraße
im Westen durch: - Lortzingstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Westseite der Grundstücke Parkstraße 53 und Parkstraße 44
- Weidenweg
soll zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) beschlossen werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan stellt den Untersuchungsbereich für die Aufstellung der Erhaltungssatzung dar und ist Bestandteil des Beschlusses.