Beschlussvorlage - 2022/BV/3341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für den Ortsteil Warnemünde, begrenzt / einschließlich:

 

im Norden durch: - Seestraße

 - Seepromenade

 - Strandweg

 - das Neptunhotel

 - Parkstraße

im Osten durch: - Am Strom

im Süden durch: - Am Bahnhof

 - die Kleingartenanlage „Am Moor“

- Wohnbebauung nördlich der Rostocker Straße

- Wohnbebauung nördlich der John-Brinckmann-
  Straße

- Wohnbebauung nördlich der Laakstraße

im Westen durch: - die Wohnbebauung westlich Schwarzer Weg

 - die Wohnbebauung westlich Fritz- Reuther-Straße

 - die Kleingartenanlage „Am Moor“

 - Weidenweg

 

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ zur Sicherung des Dauerwohnens und der Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen aufgestellt werden.

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan stellt den Änderungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 dar und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2016/BV/2244 - Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
 

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Sachverhalt:

Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch bestehende Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden.

Zur Sicherung der Wohnfunktion wurde daher am 01.02.2017 der Bebauungsplan
Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 01.03.2017 bekannt gemacht.

In den im Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebieten wurden der Schutz und die Entwicklung der Wohnfunktion sichergestellt.

In den im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebieten, in denen Wohnen und Ferienwohnen nebeneinander allgemein zulässig sind, wurde Baurecht für Ferienwohnungen geschaffen. Gleichzeitig wurde durch die Erhaltungssatzung für Warnemünde die Umwandlung bestehender Wohnungen in Ferienwohnungen begrenzt.

Durch den faktischen Entfall der Rechtswirksamkeit der Erhaltungssatzung entsteht im Bereich der festgesetzten Sondergebiete ein erneutes Planungserfordernis, um einer ungeordneten Ansiedlung von Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Verdrängung der Wohnnutzung entgegenzuwirken.

Darüber hinaus besteht in den Bereichen der festgesetzten allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 ein erneuter Regelungsbedarf hinsichtlich der bestehenden Fremdkörperfestsetzungen.

Das zentrale Ziel des Bebauungsplanes, nämlich der Schutz der Wohnfunktion in Warnemünde und die geordnete Steuerung des Ferienwohnens in den dafür geeigneten Bereichen soll auch weiterhin gewährleistet werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur langfristigen Bewahrung einer geordneten Wohnraumentwicklung in Warnemünde ist daher eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, welche das Erhaltungsziel zum Schutz des Wohnens direkt in den Bebauungsplan integriert.

Zur Sicherung der bauleitplanerischen Zielstellung wird mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.

Von der Veränderungssperre sind nur Vorhaben betroffen, die den voraussichtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

Sollte kein Beschluss einer Veränderungssperre gefasst werden sowie vor in Kraft treten einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB sind Baugesuche im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 gemäß § 15 Abs.1 BauGB zur Sicherung der bauleitplanerischen Ziele zurückzustellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

 

Produkt: 51102             Bezeichnung: städtebauliche Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:              Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2022

56255010 / Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

 

 

Aufwendung für Rechtsberatung hinsichtlich der Inhaltlichen Festsetzung Wohnen-FeWO

 

2.500€

 

2.500€

 

2023

56255010 / Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

25.000€

 

 

25.000€

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2022 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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09.08.2022 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Für den Ortsteil Warnemünde, begrenzt / einschließlich:

 

im Norden durch: - Seestraße

 - Seepromenade

 - Strandweg

 - das Neptunhotel

 - Parkstraße

im Osten durch: - Am Strom

im Süden durch: - Am Bahnhof

 - die Kleingartenanlage „Am Moor“

- Wohnbebauung nördlich der Rostocker Straße

- Wohnbebauung nördlich der John-Brinckmann-
  Straße

- Wohnbebauung nördlich der Laakstraße

im Westen durch: - die Wohnbebauung westlich Schwarzer Weg

 - die Wohnbebauung westlich Fritz- Reuther-Straße

 - die Kleingartenanlage „Am Moor“

 - Weidenweg

 

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ zur Sicherung des Dauerwohnens und der Steuerung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen aufgestellt werden.

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan stellt den Änderungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 dar und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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10.08.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.08.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.08.2022 - Bürgerschaft - vertagt

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06.09.2022 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.09.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen