Beschlussvorlage - 2022/BV/3236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie im Rahmen der Betroffenenbeteiligungen zu den geänderten Entwürfen (§ 4a Abs. 3 BauGB) des Bebauungsplans Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB) durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellung­nahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB), begrenzt:

- im Norden:  durch die Flächen des Gartenbaubetriebes Evert,

- im Osten:  durch die Baugrundstücke am Ballastweg,

- im Süden:  durch die Uferpromenade,

- im Westen:  durch die Baugrundstücke am Blockweg, 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (zusammen Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V),
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13b BauGB, § 9 (8) BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2019/BV/0361 vom 04.12.2019,
- Nr. 2020/BV/1816 vom 03.03.2021,
- Nr. 2021/DA/2045 vom 03.03.2021
 

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Sachverhalt:

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.202 „Ballastweg“ liegt am Südrand des Stadtteils Gehlsdorf.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 9.945 m².

Der Bebauungsplan soll der Deckung des anhaltenden Wohnraumbedarfs im Rostocker Stadtgebiet dienen. Das Areal der Baumschule am Ballastweg, nördlich der Gehlsdorfer Uferpromenade, soll für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Der Bebauungsplan dient damit der Aktivierung innerstädtischer Baulandreserven und der Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung. Da die Planung der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von Flächen im Sinne der Innenentwicklung dient, wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB). Mit der Planung werden weder die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet noch sind Natura 2000 – Gebiete von Planauswirkungen betroffen. Von einer Umweltprüfung konnte deshalb gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Rostock stellt die betroffenen Grundstücke überwiegend als Teil der naturbelassenen Grünfläche‚ Uferpromenade Gehlsdorf‘ (GFl. 15.2) dar. Die Grünflächendarstellung wird östlich, nördlich und westlich von der Wohnbaufläche Nr. W 15.1 umschlossen. Die Planungsziele und Festsetzungen des Bebauungsplans weichen insoweit von den FNP-Darstellungen ab. Nach § 13a Abs. 2 BauGB darf dieser Bebauungsplan, abweichend von § 8 Abs. 2 und 3 BauGB, vor einer Änderung des FNP aufgestellt werden; der FNP ist anschließend im Wege der Berichtigung anzupassen.

Zum Verfahren:

Das förmliche Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft vom 04.12.2019 eingeleitet. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im “Städtischen Anzeiger” - Amtsblatt der Hansestadt Rostock - am 29.01.2021 erfolgt.

Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist gemäß § 17 Landes­planungsgesetz beteiligt worden. Die positive landesplanerische Stellungnahme zur Planung liegt vor. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung fand unter anderem im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.01.2019 statt.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 06.04.2021 bis zum 14.05.2021 sowie im Internet unter rostock.bauleitplanung-online.de. Von den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.03.2021 die Stellungnahme zum Entwurf eingeholt. Parallel dazu erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Einwände gegen die Planung wurden von den benachbarten Gemeinden nicht vorgebracht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Keine. Die Kosten trägt der Investor.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2022 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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09.08.2022 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.08.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.08.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.08.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen