Stellungnahme - 2022/AN/3075-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Prämissen für die Entwicklung der Parkstr. 51 - 53 Rostock-Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.03.2022
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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30.03.2022
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11.05.2022
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22.06.2022
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24.08.2022
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07.12.2022
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Bereit
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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24.03.2022
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05.05.2022
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16.06.2022
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18.08.2022
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22.09.2022
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20.10.2022
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01.12.2022
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12.01.2023
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23.02.2023
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23.03.2023
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Sachverhalt:
Im Rahmen der mündlichen Vorstellung der Informationsvorlage Nr. 2021/IV/2879 in der Hauptausschusssitzung am 11.01.2022 hat der KOE darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Vermarktung der Liegenschaft des ehemaligen Best Western Hanse Hotels in Warnemünde mehrere Varianten geprüft worden sind.
In der Sitzung des Betriebsausschusses für den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ am 09.02.2022 wurden den Mitgliedern die geprüften Varianten vorgestellt und im Nachgang zur Verfügung gestellt. In dieser Betriebsausschusssitzung hat die Verwaltung die Fraktionen darum gebeten, gerne auch fraktionsübergreifend auf Grundlage der vorgestellten Varianten Vorschläge zur Perspektive der Liegenschaft einzureichen.
Die Verwaltung steht dem Antragsanliegen offen gegenüber.
Die differenzierte Betrachtung des Grundstücks (Sondergebiet „Wissenschaft und Bildung“ [westlicher Teil] und „Hotel“ [östlicher Teil]) ist eine gute Möglichkeit, um insbesondere etwaige Bedarfe zur Aufgabenerfüllung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (wie unter Punkt 1.3 im Antrag benannt) zu untersuchen.
Für den östlichen Teil des Grundstücks (Sondergebiet Hotel) ist zunächst zu prüfen, ob dieser architektonisch wertvollere Teil des Ensembles erhalten werden kann (Punkt 2.2).
Zu den Punkten 2.3 bis 2.5 wird die Erstellung eines zukunftsweisenden Konzeptes, das der Prominenz des Standortes gerecht wird, angeregt. Das Thema Wohnen sollte nur im Rahmen eines solchen Konzeptes betrachtet werden. In Auswertung der Ergebnisse aus dem Konzept könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes folgen, welcher die Inhalte entsprechend planungsrechtlich festlegt.