Beschlussvorlage - 2022/BV/3110
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.04.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Ortsamt Ost; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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26.04.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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27.04.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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05.05.2022
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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10.05.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.05.2022
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Beschlussvorschlag:
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Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
-
Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“
begrenzt:
im Süden: durch die Bundesautobahn A19
im Westen: durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),
im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
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Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der jetzigen Nutzungen auf dem Gelände der Küstenmühle geschaffen worden.
Zur planungsrechtlichen Absicherung wurde ein Umweltbericht, für die Belange des Naturschutzes ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Grünordnungsplan erarbeitet.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet “Küstenmühle“ hat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf angefordert.
Das historische, denkmalgeschützte Ensemble des Mühlenhofes in Neu Hinrichsdorf wird seit 2009 zum Betrieb von Einrichtungen genutzt, die als Hauptzweck die Integration behinderter und benachteiligter Menschen verfolgen. Die spezifischen Standortgegebenheiten, insbesondere die abgeschirmte Lage des Standortes, ist zum Betrieb einer integrativen Einrichtung sehr gut geeignet.
Bislang wurden eine biologische Gärtnerei, eine Tischlerei, eine gastronomische Einrichtung mit eigener Küche als integrative Einrichtungen sowie ein Wohnheim für behinderte Menschen, die Tätigkeiten am Standort nachgehen, errichtet.
Das Gelände liegt im Außenbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Wohnnutzung ist auf Grund des landwirtschaftlichen Betriebs des jetzigen Eigentümers privilegiert und damit zulässig. Der Bebauungsplan sichert bauplanungsrechtlich die vorgenannten Nutzungen nach dem geplanten Eigentümerwechsel.
Die besondere Wohnnutzung soll auch weiterhin mit dem Restaurantbetrieb, Behindertenwerkstätten und anderen Nutzungen kombiniert werden.
Der Standort ist auf Grund seiner Lage an der Bundesautobahn BAB 19 und der Landesstraße L 22 (Hinrichsdorfer Straße) ein Lärmbrennpunkt. Für eine Wohnnutzung sind Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen, um die Grenzwerte der Gesundheitsvorsorge einzuhalten. Das Lärmschutzgutachten schlägt dafür neben anderen Maßnahmen einen 6 m hohen Lärmschutzwall entlang der BAB 19 vor, der Bestandteil des Bebauungsplans ist.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 3,7 ha und umfasst Teile der Flurstücke 48/1, 53/2, 53/4, 53/5 (bebaut), 53/20, 55/84, 55/93 und 56/21 der Flur 1 im Flurbezirk VI.
Zur Verwirklichung der Ziele wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlichen Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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