Beschlussvorlage - 2022/BV/3134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Gründung einer zeitlich befristeten Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII zur Fortschreibung der „Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit der Hansestadt Rostock“ vom März 201.

 

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Beschlussvorschriften: § 78 SGB VIII


 

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Sachverhalt:

Die „Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit“ stellen eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die Umsetzung zentraler pädagogischer Aufgaben in Schulen und dem schulnahen Raum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar. Die Schulsozialarbeit wirkt in allen Schularten und deren jeweiligem Sozialraum und bedient sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Methoden.

 

Nach Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 26.10.2021 sollen die in den Qualitätsstandards verankerten Ziele, Aufgaben und Leitgedanken zur Schulsozialar-beit nach fast 12-jähriger Anwendung analysiert und fortgeschrieben werden. Dabei sollen die Grundsätze Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden.

 

Die Schulsozialarbeit wird von den Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt und ist als Jugendhilfeleistung Teil der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Der Auftrag für die AG lautet:

 

  • Bestandaufnahme/ Analyse der Schulsozialarbeit in der HRO
  • Überprüfen der Ziele, Aufgaben und Leitstandards der Schulsozialarbeit
  • Bedarfsanalyse im Hinblick auf Verschiebung von Arbeitsschwerpunkte von prä-ventiv zu intervenierend, unter Berücksichtigung der Novellierung des SGB VIII/ KJSG
  • Überarbeitung der Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit

 

Die Fortschreibung der Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll sich an folgenden Punkten orientieren:

 

  • Abgleich mit den „Zielen der Jugendhilfe (2020 – 2024)“
  • an der Entwicklung der Sozialraumorientierung in der HRO und vor dem Hinter-grund der relevanten Grundsätze und Prinzipien der SRO
  • unter Berücksichtigung der Landes- und Bundesstandards zur Schulsozialarbeit

 

 

Zeitfenster:

 

2. Quartal 2022 – 3. Quartal 2023

 

Mitglieder:

Die AG sollte im Sinne einer konstruktiven Arbeitsfähigkeit auf maximal 10-12 Teilnehmende begrenzt werden.

 

 

  1. 5 Vertreter*innen aus dem AK Schulsozialarbeit –

aus Grundschule, Allgemeinbildende Schule, Berufliche Schule, Schule mit Förder-schwerpunkt, Mitglied im Landesfachverband Schulsozialarbeit

  1. 1 Vertreter*in des AK SBZ-Leiter*innen
  2. 1 Vertreter*in aus dem staatlichen Schulamt
  3. 5 Vertreter*innen des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl –

(Förderung, Entgelte), (ASD), (Planung und Qualitätsentwicklung)

 

Nr.

Mitglied

Funktion

Träger/ Institution

1

Kerstin Brune

SSA Berufliche Schule

Lunte e.V.

2

Marie Widuckel

SSA Gesamtschule

Soziale Bildung e.V.

3

Silvia Schmidt

Landesfachverband SSA

IN VIA Rostock e.V.

4

Nadine Schaubs

SSA Grundschule

DRK KV Rostock e.V.

5

Luisa Gundermann

SSA Förderschule

Wirbelwind e.V.

6

Antje Dannehl-Klein

SBZ-Leiterin Evershagen

Institut Lernen und Leben e.V.

7

Olaf Meyer

Schulrat

Staatliches Schulamt

8

Jenny Knohse

Sachbearbeiterin Förderung/ Entgelte

Amt für Jugend, Soziales und Asyl

9

Petra Henze

Sachbearbeiterin Förderung/Entgelte

 

Amt für Jugend, Soziales und Asyl

10

Uta Harbarg

Fachberaterin ASD

Amt für Jugend, Soziales und Asyl

11

Monique Bech

Jugendschutzbeauftragte

Amt für Jugend, Soziales und Asyl

12

Yvonne Treder

Fachberaterin Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

Amt für Jugend, Soziales und Asyl

 

 

Um bestmöglich alle Perspektiven des Leistungsfeldes Schulsozialarbeit abzubilden, werden das Schulverwaltungsamt, der Stadtschüler*innenrat, der Stadtelternrat, Schulleiter*innen, Schulpsycholog*innen, Vertreter*in aus der OKJA, etc. einbezogen. Aus diesen Gremien können Vertreter*innen zu einzelnen Sitzungen eingeladen werden. Die Gremien sollen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme der AG einbezogen werden, um mögliche Ideen in die Arbeit der AG mit einzubringen.

 

Die AG unterrichtet die Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16 SGB VIII“ halbjährlich. Die von der AG überarbeiteten Qualitätsstandards werden in Abstimmung mit der Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16 SGB VIII“ an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Votierung und zur Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss eingereicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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26.04.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen