Beschlussvorlage - 2022/BV/3134
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer zeitlich befristeten Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII zur Fortschreibung der "Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit der Hansestadt Rostock" vom März 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.04.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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26.04.2022
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Sachverhalt:
Die „Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit“ stellen eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die Umsetzung zentraler pädagogischer Aufgaben in Schulen und dem schulnahen Raum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar. Die Schulsozialarbeit wirkt in allen Schularten und deren jeweiligem Sozialraum und bedient sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Methoden.
Nach Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 26.10.2021 sollen die in den Qualitätsstandards verankerten Ziele, Aufgaben und Leitgedanken zur Schulsozialar-beit nach fast 12-jähriger Anwendung analysiert und fortgeschrieben werden. Dabei sollen die Grundsätze Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden.
Die Schulsozialarbeit wird von den Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt und ist als Jugendhilfeleistung Teil der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Der Auftrag für die AG lautet:
- Bestandaufnahme/ Analyse der Schulsozialarbeit in der HRO
- Überprüfen der Ziele, Aufgaben und Leitstandards der Schulsozialarbeit
- Bedarfsanalyse im Hinblick auf Verschiebung von Arbeitsschwerpunkte von prä-ventiv zu intervenierend, unter Berücksichtigung der Novellierung des SGB VIII/ KJSG
- Überarbeitung der Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit
Die Fortschreibung der Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll sich an folgenden Punkten orientieren:
- Abgleich mit den „Zielen der Jugendhilfe (2020 – 2024)“
- an der Entwicklung der Sozialraumorientierung in der HRO und vor dem Hinter-grund der relevanten Grundsätze und Prinzipien der SRO
- unter Berücksichtigung der Landes- und Bundesstandards zur Schulsozialarbeit
Zeitfenster:
2. Quartal 2022 – 3. Quartal 2023
Mitglieder:
Die AG sollte im Sinne einer konstruktiven Arbeitsfähigkeit auf maximal 10-12 Teilnehmende begrenzt werden.
- 5 Vertreter*innen aus dem AK Schulsozialarbeit –
aus Grundschule, Allgemeinbildende Schule, Berufliche Schule, Schule mit Förder-schwerpunkt, Mitglied im Landesfachverband Schulsozialarbeit
- 1 Vertreter*in des AK SBZ-Leiter*innen
- 1 Vertreter*in aus dem staatlichen Schulamt
- 5 Vertreter*innen des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl –
(Förderung, Entgelte), (ASD), (Planung und Qualitätsentwicklung)
Nr. |
Mitglied |
Funktion |
Träger/ Institution |
1 |
Kerstin Brune |
SSA Berufliche Schule |
Lunte e.V. |
2 |
Marie Widuckel |
SSA Gesamtschule |
Soziale Bildung e.V. |
3 |
Silvia Schmidt |
Landesfachverband SSA |
IN VIA Rostock e.V. |
4 |
Nadine Schaubs |
SSA Grundschule |
DRK KV Rostock e.V. |
5 |
Luisa Gundermann |
SSA Förderschule |
Wirbelwind e.V. |
6 |
Antje Dannehl-Klein |
SBZ-Leiterin Evershagen |
Institut Lernen und Leben e.V. |
7 |
Olaf Meyer |
Schulrat |
Staatliches Schulamt |
8 |
Jenny Knohse |
Sachbearbeiterin Förderung/ Entgelte |
Amt für Jugend, Soziales und Asyl |
9 |
Petra Henze |
Sachbearbeiterin Förderung/Entgelte
|
Amt für Jugend, Soziales und Asyl |
10 |
Uta Harbarg |
Fachberaterin ASD |
Amt für Jugend, Soziales und Asyl |
11 |
Monique Bech |
Jugendschutzbeauftragte |
Amt für Jugend, Soziales und Asyl |
12 |
Yvonne Treder |
Fachberaterin Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit |
Amt für Jugend, Soziales und Asyl |
Um bestmöglich alle Perspektiven des Leistungsfeldes Schulsozialarbeit abzubilden, werden das Schulverwaltungsamt, der Stadtschüler*innenrat, der Stadtelternrat, Schulleiter*innen, Schulpsycholog*innen, Vertreter*in aus der OKJA, etc. einbezogen. Aus diesen Gremien können Vertreter*innen zu einzelnen Sitzungen eingeladen werden. Die Gremien sollen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme der AG einbezogen werden, um mögliche Ideen in die Arbeit der AG mit einzubringen.
Die AG unterrichtet die Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16 SGB VIII“ halbjährlich. Die von der AG überarbeiteten Qualitätsstandards werden in Abstimmung mit der Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16 SGB VIII“ an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Votierung und zur Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss eingereicht.