Beschlussvorlage - 2022/BV/3072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach § 49 Abs. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen sowie investiven Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2022 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlage 1 und Anlage 2 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist. 

  

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Beschlussvorschriften:

§ 49 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
2022/BV/2971

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

Mit der gegenständlichen Vorlage sollen Aufwendungen und Auszahlungen von unaufschiebbaren freiwilligen Aufgaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch die Bürgerschaft freigegeben werden, welche als Fortführungsmaßnahmen aus Haushaltsvorjahren einzustufen sind. Das Abwarten der nächsten Finanzausschussitzung im April und der darauffolgenden Bürgerschaftssitzung im Mai 2022 kann im Einzelfall zu wirtschaftlichen Folgen führen.

 

Sachverhalt:

Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 ist, abweichend von den Vorschriften des § 47 Abs. 2 KV MV, im Mai 2022 durch die Bürgerschaft vorgesehen.


Auf Grundlage des § 49 Abs. 3 KV M-V können Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 2 Abs. 2 KV M-V in dem Umfang geleistet werden der unaufschiebbar ist, um die bestehende Aufgabe fortzuführen, wenn die Haushaltssatzung dazu ermächtigt oder die Bürgerschaft diese bestätigt. Damit soll bis zur Entscheidung über die Haushaltssatzung das Etatrecht der Bürgerschaft gewahrt werden.

Grundsätzlich gilt, dass eine pauschale Förderung der Aufgabe im bisherigen oder geplanten Umfang während der vorläufigen Haushalts nicht statthaft ist. Es hat in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalls durch das zuständige Fachamt zu erfolgen.

Die gegenständliche Vorlage dient der Vereinfachung des Verfahrens gem. § 49 Abs. 3 KV M-V. Sie enthält eine Auflistung aller unaufschiebbaren Aufwendungen/Auszahlungen freiwilliger nicht vertraglich festgelegter aber fortzuführender Selbstverwaltungsaufgaben, welche in dem Zeitraum bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in Anspruch zu nehmen sind.   

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen je Produktsachkonto sind den Anlagen zu entnehmen.

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.03.2022 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.03.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen